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Türen und Tore

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr, wenn keine geeignete Vorrichtungen für das Bewegen von Toren ( innen und außen ) vorhanden sind * Tore beidseitig mit geeigneten Bewegungsvorrichtungen versehen
Gefahr, wenn bei Windangriff keine Feststelleinrichtung vorhanden ist * Feststelleinrichtung montieren
Gefahr bei nach oben öffnenden Toren, wenn keine besondere Einrichtungen gegen das Herunterfallen vorhanden sind * Einrichtungen gegen das Herunterfallen montieren
Gefahr, wenn kraftbetriebene Türen und Tore über keine Notbetriebseinrichtung verfügen * Notbetriebseinrichtungen installieren
Gefahr, wenn Betätigungseinrichtungen nicht vorschriftsgemäß ausgeführt sind * Betätigungseinrichtungen müssen als Tasten ohne Selbsthalt ausgebildet sein (ist nicht erforderlich, wenn andere Schutzmaßnahmen installiert sind: z.B. Lichtschranken, Fühlleisten, Rutschkupplungen, etc.)
Gefahr, wenn Tür- und Torbereich vom Bedienort nicht einsehbar ist * Betätigungseinrichtung an der Stelle montieren, von der aus der Verkehr durch die Türen und Tore überblickt werden kann
Gefahr, wenn automatische Türen und Tore nicht gesichert sind und die Geschwindigkeit und/oder Schließkraft für die ArbeitnehmerInnen eine Gefährdung darstellen * Entsprechende Sicherungen anbringen, z.B. Lichtschranken, Fühlleisten, Rutschkupplungen, etc.
Gefahr, wenn automatische Türen und Tore im Notfall nicht zu öffnen sind * Im Notfall muss ein Öffnen der Türen und Tore automatisch erfolgen oder von Hand aus leicht durchführbar sein
Gefahr, wenn hervorstehende oder bewegliche Teile von Türen und Toren den Verkehr behindern oder Verletzungsgefahr darstellen * Gefahrenstellen beseitigen
Gefahr durch Aushängen, Ausheben, Umkippen, Ausschwingen oder Zufallen * Entsprechend sichern
Gefahr, wenn durch Schwingtüren- und toren keine ausreichende Durchsicht möglich ist * Durchsicht in Augenhöhe ermöglichen
Gefahr bei durchsichtigen Türen und Toren * In Augenhöhe kennzeichnen
Gefahr bei durchsichtigen Teilen von Türen und Toren * Für durchsichtige Teile Sicherheitsmaterial verwenden oder gegen Eindrücken (Zersplittern) sichern
Gefahr, wenn Selbstschließmechanismen außer Funktion gesetzt sind * Selbstschließmechanismen nicht außer Funktion setzen
* Regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit
Gefahr, wenn, bei automatisch betriebenen Toren über 10 m2 Torfläche, eine Gehtür eingebaut und nicht gesichert ist * Gehtüre gegen Öffnen beim Bewegen des Tores sichern
* Bei geöffneter Gehtüre muss der Antrieb des Tores zwangsläufig außer Funktion gesetzt werden