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Sprengarbeiten

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Durchführung von Sprengarbeiten ohne Umsicht * Sprengbefugten müssen die Sprengarbeiten mit Umsicht planen und durchführen
* Sicherheitsmaßnahmen sind zu kontrollieren
Gefahr, wenn Führungsstruktur nicht funktioniert * Während der Sprengarbeit sind die Sprengbefugten hinsichtlich dieser Arbeit allein anordnungsbefugt
Gefahr durch Aufenthalt von unbefugten Personen * Bei den Vorbereitungsarbeiten und dem Abtun der Schüsse dürfen nur die hierfür unbedingt notwendigen Personen anwesend sein
* Sprenggehilfen sind zu schulen und nachweislich zu unterweisen
Gefahr, wenn Sprengungen ohne Warnung durchgeführt werden * Sprengungen müssen mit Tafeln und Signalen angezeigt werden
Gefahr bei Verwendung von ungeeigneten Sprengstoff * Es darf nur Sicherheitssprengstoff mit Zündkapseln verwendet werden
Gefahr bei Lagerung und Transport von Sprengstoff und Zündkapseln * Sprengstoff und Zündkapseln sind immer getrennt zu transportieren bzw. zu lagern
Gefahr durch ungeeigneten Materialien bei Lagerung und Transport von Sprengstoff und Zündkapseln * Transportbehälter, Ladestock u.ä. müssen aus nicht funkenziehenden Materialien hergestellt sein
Gefahr bei Lagerung, Transport und Verwahrung von Sprengmitteln * Sprengmittel sind gegen Beschädigung bzw. gefährliche Umwelteinwirkungen zu schützen
Gefahr durch verdorbene Sprengmittel * Verdorbene Sprengmittel sind als solche entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht verwendet werden
Unbefugter Zugriff * Sämtliche Sprengmittel sind gegen unbefugten Zugriff zu schützen
Gefahr, wenn keine Erste-Hilfe-Maßnahmen geplant oder durchführbar sind * Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu planen und es ist für die Durchführbarkeit dieser Maßnahmen zu sorgen
Gefahr, wenn keine Fluchtmöglichkeit besteht * Fluchtmöglichkeiten aus den möglichen Gefahrenbereichen sind zu planen
Gefahr bei nicht ordnungsgemäßen Zustand von Sprengmitteln * Sprengmittel sind vor der Ausgabe auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, nicht geeignete Sprengmittel sind von der Verwendung auszuschließen
Nicht geeignete Werkzeuge * Beim Hantieren mit Sprengmitteln dürfen keine stählernen Werkzeuge eingesetzt werden
Nicht geeignete Bohrlöcher * Bohrlöcher müssen einen solchen Durchmesser haben, dass die Patronen leicht eingeführt werden können. Bei Verwendung von Pulversprengmitteln müssen die Bohrlöcher mind. 20 cm tief sein und einen Durchmesser von mind. 2 cm haben
Übrigbleiben von Sprengmitteln nach dem Laden * Nach dem Laden sind übriggebliebene Spreng- und Zündmitteln sofort vom Sprengort zu entfernen und sicher zu verwahren; sie dürfen nicht von Sprengstücken getroffen werden
Gefahr, wenn von mehreren Personen gezündet wird * Es ist auf die gleichzeitige Zündung zu achten; das Zeichen zum Zünden muss der Sprengbefugte geben
Gefahr durch Versager * Versager sind vom Sprengbefugten auffällig zu kennzeichnen. Der Sprengbefugte muss Sicherheitsvorkehrungen, wie die Warnung der Beschäftigten, die Absperrung des Streubereiches und die Bewachung, treffen
Beseitigung von Versagern * Danebengesetzte Hilfschüsse sind verboten
* Bei Beseitigung durch andere Sprengladungen ist auf die große Streuwirkung besonders zu achten
Schichtwechsel * Die abgehende Schicht muss den Sprengort untersuchen und sichern. Wenn das nicht oder nicht ganz möglich ist, muss der Sprengbefugte der abgehenden Schicht seinen Ablöser direkt am Sprengort über den Stand der Arbeiten informieren

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Gefahr durch Streuen beim Sprengen * Der Streubereich ist ausreichend abzusichern
Gefahr, wenn Sprengbereiche nicht geräumt sind * Gefahrenbereiche sind vor der Sprengung abzugehen und zu räumen
Ungünstige Witterungsbedingungen * Bei aufziehendem Gewitter dürfen Sprengungen mit elektrischen Zündern nicht durchgeführt werden. Bereits fertiggestellte Ladungen sind so rasch wie möglich abzutun