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Gewindeschneidmaschine

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: Arbeit überwiegend im Stehen, Handhaben schwerer Werkstücke

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schutzbrille
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 25, 41-46
- Merkblatt ZH1/641 der Berufsgenossenschaft (zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag KG.,
Luxemburger Straße 499, 50939 Köln)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Schlecht befestigtes Werkstück * Passende Spannvorrichtung
Wegfliegende Späne * Schutzbrille konsequent verwenden
Verletzungen durch Späne * Nicht mit bloßer Hand, sondern mit Besen
* Wegsaugen (wenn möglich) ist besser als wegblasen
Einziehen bzw. Fangen der Arbeitskleidung * Enganliegende Kleidung
* Haarnetz
* Keine Handschuhe
Verletzungsgefahr beim Werkzeug- oder Werkstückwechsel * Ggf. Handschuhe verwenden (nur bei abgeschalteter Maschine!!)
* Bei längeren Rohren Rohrstütze verwenden
* Rohre immer entgraten
* Unterweisung: sachgerechte Handhabung
Unsachgemäße Verwendung * Maschine nicht als Schraubstock verwenden

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Belastung der Haut durch Kühl- und Schmierstoffe * Anweisungen des Sicherheitsdatenblattes befolgen
* Tauschintervall einhalten