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Langgutlager (automatisch)

Das Lager ist für lange Teile wie Stangen Schienen usw. geeignet. Das Lager ist vollständig umhaust bis auf die Ein- Auslagerstelle welche mittels Sicherheitslichtschranke gegen Zutritt
gesichert ist.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Falsches Heben und Tragen * Nach Möglichkeit immer Hebehilfen verwenden z. B. Kran, Stapler...
* Mitarbeiter im richtigen Heben und Tragen Unterweisen
siehe auch AUVA-Merkblatt M025 Packen wir´s an aber richtig
Unbefugtes betreten des Gefahrenbereichs * Der Gefahrenbereich darf nur durch eigens geschultes Personal erfolgen.
* Einschalten der Anlage, nur nach der Kontrolle, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet und nur durch dafür berechtigtem Personal.
* Der Gefahrenbereich ist durch eine Lichtschranke abgesichert. Bei unterbrechen der Sicherheitslichtschranken stellt der Förderer ab.
* Das Hochregel ist, bis auf die mit der Lichtschranke gesicherte Stelle, mit Schutzabdeckungen umgeben.
Falsches beladen von den Kassetten * Die zulässige Beladung darf nicht überschritten werden.
* Ein seitliches Überstehen vom Fördergut ist unzulässig.
* Maximal Last darf nicht überschritten werden.
* Die Ladung muss Gegen verrutschen, rollen, kippen usw. gesichert werden.
* Bedienungsanleitung beachten
Schadhafte Kassetten * Schadhafte Kassetten dürfen nicht in die Anlage geschickt werden, sie sind aus der Anlage zu entfernen.
* Beim Heben und Transportieren von Kassetten sind vorhandene, geeignete Hilfsmittel und Hebezeuge zu benutzen.
Durch die Unbefugte Inbetriebnahme * Die Anlage darf nur durch geschultes Personal in Betrieb genommen werden.
* Der Schlüssen der still gesetzten Anlage muss immer abgezogen und der:die Mitarbeiter:in muss den Selben bei sich tragen.
* Die Schlüssel von Steuerung Ein, Betriebswahlschalter und Zugangstüren müssen mit einem verschweißten Ring dauerhaft verbunden sein.
* Nur dieser Schlüsselring und keine weiteren einzelnen Schlüssel dürfen an der Anlage verfügbar sein.
Durch unzureichend abgedeckte Einzugsstellen (Antriebskupplung, Kettenantrieb..) * Die Abdeckungen müssen vergrößert bzw. bis zum Boden hinunter verlängert werden.
(Arbeitsmittelverordnung § 42, § 43, § 44)
Nicht funktionierende bzw. schadhafte Sicherheitseinrichtungen * Vor dem Einschalten der Anlage sind die Sicherheitseinrichtungen (Not-Aus, Türschalter, Schutzzaun usw.) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu Prüfen.
* Die Anlage darf nur bei einwandfreiem Zustand in Betrieb genommen werden.
Wartungs-, Instandsetzungs-, und Reparaturarbeiten * Sämtliche Wartungs-, Instandsetzungs-, und Reparaturarbeiten sind von geeignetem Personal durchzuführen, dass mit der Anlage voll vertraut ist.
* Die vorliegende Norm, Vorgaben des Herstellers und allgemein gültigen Sicherheitsregeln müssen eingehalten werden.