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Gattersäge

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
bei Instandhaltungsarbeiten * Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von eigens geschultem Personal durchgeführt werden
* Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-,
Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
* eigene Unterweisung erstellen
* bei verketten Anlagen ist die Förderanlage Zu.- und Abtransport entsprechend abzusichern.
Angerissene Sägebandblätter * Sägeblätter austauschen
Schnittwiderstand zu groß * Band schärfen bzw. wechseln
Schnittverletzungen z. B. beim wechseln der Sägebandblätter * Beim Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe benutzen.
Durch nicht funktionierende Zutrittssicherung z, B, Unterboden für den Antrieb der Säge, Förderanlage... * Zutrittssicherung vor jeder Inbetriebnahme auf Funktion prüfen. Bei defekten darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden und die Defekte müssen unverzüglich dem Vorgensetzen gemeldet werden
* die elektro- mechanische Verrieglung der Zutrittssicherung darf erst, nach dem alle gefahrbringenden Bewegungen stillstehen den Zutritt ferigeben
durch Eingriff-, Quetsch- und Einzugstellen (z. B. Förderanlage, Antriebsriemen...) * Bei Einzug. - und Eingriffstellen sind Schutzabdeckungen zu montieren (siehe Arbeitsmittelverordnung § 42, § 43, § 44 )
Arbeitskleidung einziehen * eng anliegende Kleidung und Sicherheitsschuhe verwenden
* keine Uhren und Ringe bei der Arbeit tragen
Quetschen durch Herabsinken der Druckwalzen, * Sicherung gegen Herabsinken der Druckwalzen, z.B. Sicherungsbolzen
Brandgefahr * regelmäßige Reinigung
* frühzeitiges entfernen des Sägemehls und Staubes
* die Kühlrippen und der Lüfter der Antriebe müssen frei von Ablagerungen sein
* Feuerlöscher bereitstellen
* Sägebandblätter rechtzeitig tauschen
durch schadhafte Hydraulikleitungen * beschädigte Schlauchleitungen tauschen

(Hydraulik-Schlauchleitungen Empfehlung: Laut "BGR237 Hydraulik-Schlauchleitungen" sind Hydraulik-Schlauchleitungen bei normaler Anforderungen alle 12 Monate, bei erhöhter Anforderungen 6 Monate nachweislich zu prüfen. Weiters sind Hydraulik-Schlauchleitungen bei normaler Anforderungen alle 6 Jahre (Betriebsdauer einschließlich max. 2 Jahre Lagerzeit), bei erhöhter Anforderungen alle 2 Jahre (Betriebsdauer) aus auszutauschen. Die Prüf- und Austauschintervalle der Hydraulikschlauchleitungen müssen durch den Hersteller angegeben werden.Wenn die Schlauchleitungen beschädigt sind oder schwitzen sind die Leitungen ebenfalls zu erneuern.)
Sturz- und Fallgefahr * Bodenöffnungen, Schächte usw. müssen immer mit einer unverrückbaren ausreichen stabilen Abdeckung abgedeckt sein.
* für Sauberkeit sorgen (herumliegende Holzstücke... immer gleich entsorgen)
* Stolperstellen vermeiden (Kabel, Luftschläuche...)
* Stolperstellen wie Stufen usw. sind gut sichtbar zu kennzeichnen (Signalfarbe schwarz/gelb oder Lichtleisten usw.)
Handgesteuerter
Gatterspannwagen
zu geringer Abstand zu festen Teilen der Umgebung (z. B.
Hallenwand)
*Sicherheitsabstand von mindestens
0,5 m zwischen Gatterspannwagen
und festen Teilen der Umgebung (z. B.
rückseitige Hallenwand); ausgenommen
hiervon ist der Abstand zwischen
Gatterspannwagen und Querübergabeförderer,
der aus technologischen Gründen
wesentlich kleiner ist.
Bodenunebenheiten * Bodenunebenheiten beseitigen.
Gefährdung von Personen * Gatterführer anweisen, bei allen Fahrbewegungen des Gatterspannwagens
sowie beim Betätigen des Stammeinlegers
darauf zu achten, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.