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Zahntechniker Laserbearbeitung (Laserschweißeinrichtung, Pinbohrgerät)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Pinbohrgerät Gefährdung der Augen durch Laser * Laser ist gekennzeichnet
* Bedienungsanleitung des Herstellers wird beachtet
* Es werden möglichst Laser der Klassen 1, 1M, 2, 2M eingesetzt
* Die Gefährdungsbeurteilung ist durch eine fachkundige Person erfolgt
* Der Strahl verläuft nicht auf Augenhöhe
* Der Mitarbeiter blickt nicht in den offenen Strahlengang und richtet den Laser nicht auf Menschen
* Reflexionen des Laserstrahls werden vermieden
* Es werden nur speziell informierte und unterwiesene Mitarbeiter an Lasereinrichtungen beschäftigt
* Expositionsgrenzwerte der VOPST sind eingehalten
* Service- und Wartungsintervalle sind eingehalten
Laserschweißeinrichtung
Gefährdung der Augen durch Laser
Gefährdung der Haut durch Laser Klassen 3B und 4
* Laser ist gekennzeichnet
* Bedienungsanleitung des Herstellers wird beachtet
* Die Gefährdungsbeurteilung ist durch eine fachkundige Person (z.B. Laserschutzbeauftragten) erfolgt
* Es werden nur speziell informierte und unterwiesene Mitarbeiter an Lasereinrichtungen beschäftigt
* Jugendliche arbeiten mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 erst nach 18 Monaten Ausbildung und sind bei Durchführung der Arbeiten unter Aufsicht
* Expositionsgrenzwerte der VOPST sind eingehalten
* Werden Expositionsgrenzwerte überschritten sind ärztliche Untersuchungen anzubieten
* Laser wird wiederkehrend durch eine befähigte Person oder durch z.B. den Hersteller geprüft
* Es wird nur mit Schweißrauchabsaugung mit Original-Ersatzteilfilter gearbeitet
* Es wird kein Schmuck an Armen und Fingern getragen
* Es werden keine spiegelnden Flächen direkt in den Laserstrahl gebracht
* Es werden geeignete Laserschutz- und Justierbrillen verwendet
* Die Mitarbeiter sind unterwiesen