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Gebäckschneidemaschine (Semmelwürfelmaschine)

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: Beschäftigung ab der 2. Hälfte der Lehrzeit unter Aufsicht erlaubt
- Jugendliche: ihre Beschäftigung ist nur erlaubt, wenn die typischen Unfallgefahren beseitigt sind
- Schwangere und stillende Mütter: s. MSchG § 4

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
-ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, 3. Abschnitt
- Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung § 31(3)
- Maschinen-Sicherheitsverordnung für neue Maschinen (ab 1.1.1995)
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, III. Abschnitt
- Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl.Nr. 527/81 u. Änderungen lt. BGBl. II Nr. 173/97
- ZH 1/40 Merkblatt der Deutschen Berufsgenossenschaften

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Hand- bzw. Fingerverletzungen durch Schneidwerkzeuge * Stößel verwenden
* Nie in die laufende Maschine greifen
* Reinigen der Maschine entsprechend den Anweisungen der Betriebsanleitung
* Die lichte Weite des Zuführstutzens muss so groß sein, dass das Gebäck selbsttätig bis zu den Schneidewerkzeugen rutscht
* An der Auslaufseite muss ein Erreichen der Schneidewerkzeuge durch Schutzstäbe verhindert sein
Reinigung und Wartung * Maschinen vom Stromnetz trennen oder Hauptschalter ausschalten

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Ätzende oder reizende Reinigungsmittel * Anwendungsvorschriften entsprechend den Sicherheitsdatenblättern befolgen