Grundevaluierung Homeoffice
Allgemeines
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen mit oder ohne Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Privatwohnung erbringt (vgl. § 2h Abs. 1 AVRAG). Diese gilt als auswärtige Arbeitsstelle gemäß § 2 Abs. 3 ASchG. Daher gelten die Bestimmungen des ASchG inklusive der zugehörigen Verordnungen grundsätzlich auch für Arbeiten im Homeoffice. Davon ausgenommen sind arbeitsstättenbezogene Regelungen, wobei Themen wie Belichtung und Temperatur auch ohne die unmittelbar anzuwendenden Bestimmungen in der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden müssen, da sie eine Belastung darstellen können.
Weder Arbeitgeber*innen noch Präventivdienste nach dem ASchG (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner*innen, andere geeignete Fachleute wie z.B. Arbeitspsycholog*innen und Ergonom*innen) haben ein Recht auf Zugang zu Arbeitsplätzen in Privathaushalten. Der Information und Unterweisung von Arbeitnehmer*innen kommt in diesem Zusammenhang eine ganz besonders große Bedeutung zu, weil durch sie wichtige Inhalte bezüglich eines gut gestalteten Arbeitsplatzes vermittelt und damit Arbeitnehmer*innen in die Lage versetzt werden, sich ihren Arbeitsplatz zu Hause nach ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkten einzurichten.
Die vorliegende Grundevaluierung zielt auf Arbeit im Homeoffice ab. Ihr liegt die Annahme einer sehr häufigen bis ausschließlichen Homeoffice-Tätigkeit zugrunde. Die Inhalte sind je nach Relation zwischen Arbeit im Homeoffice und Anwesenheit in der betrieblichen Arbeitsstätte zu adaptieren. Beispielsweise sind spezielle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kommunikation und zur Integration der Mitarbeiter*innen in die betrieblichen Abläufe für Beschäftigte mit einem hohen Homeoffice-Anteil von großer Bedeutung, während diese für Arbeitnehmer*innen, die nur einzelne Tage im Homeoffice arbeiten eine untergeordnete Rolle spielen.
Tiefergehende AUVA-Informationen finden Sie insbesondere in folgenden Merkblättern und Evaluierungshilfen: M.plus 021 Ergonomie - Grundlagen der Arbeitsplatzgestaltung, M.plus 022 Telearbeitsplätze, M 026 Bildschirmarbeitsplätze, M 035 Bewegungsübungen für den beruflichen Alltag, M.plus 040.E17 Evaluierung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen, E14 Evaluierung psychischer Belastungen, E24 EVALOG - Evaluierung psychischer Belastung im Dialog.