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Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Klimaanlagen-Füllgerät bei KFZ

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Anschließen einer Kältemittel-Flasche * Anleitung des Herstellers befolgen;
* Kältemittel darf nicht in den Leitungen zwischengelagert werden.
* Vor jeder Inbetriebnahme sind die Schläuche, Anschlüsse auf Dichtheit der Anlage zu überprüfen.
Augenverletzungen * Transportable Augenspülflasche mit steriler isotonischer Kochsalzlösung griffbereit halten* Schutzbrillen verwenden
gefährliche Arbeitsstoffe * SI-Datenblätter beachten
* Behälter ordnungsgemäß kennzeichnen, verwahren und entsorgen. Das Kältemittel R-134a darf mit keinem anderen Kältemittel gemischt werden.
fehlende Unterweisung Die Mkitarbeiter/innen müssen 1x jährlich unterwiesen werden. Dazu kann die Bedienungsanleitung des Herstellers in Kombination mit dieser Musterevaluierung genutzt werden.
EXPLOSIONSGEFAHR * Feuer und offenes Licht ist in der gesamten Umgebung bei der Befüllung bzw. Entleerung verboten.
* beim Durchlüften von Montagegruben keine Ventilatoren mit nicht ex-geschützten Motoren in der Grube einsetzen
ERSTICKUNGSGEFAHR * austretendes/gasförmiges Kältemittel ist schwerer als Luft.
* Arbeiten an der Klimaanlage sind in einer Arbeitsgrube verboten.
Wenn die Klimaanlge ohne Absaugung entlüftet wird, sind die Bereiche unter Türniveau der Werkstatt (z.B. Montagegruben) zu durchlüften --> brennbare Gas/Luftgemische - Explosionsgefahr
Verwendungsverbote des Füllgerätes * wenn die Umgebungstemperatur höher als 40°C ist; wenn die Umgebungstemperatur unter 5 °C liegt, wenn die Luftfeuchtigkeit höher als 80% beträgt darf das Gerät nicht verwendet werden.
Kältemitteltank des Füllgerätes Der Kältemitteltank darf niemals während des automatischen Programmablaufes gewechselt werden. Das Nachfüllen ist ebenfalls verboten.