Falsche Position der Geldlade |
* Die Geldlade soll so zu öffnen und zu bedienen sein, dass das Kassapersonal die aufrechte Sitzhaltung beibehalten kann und in seinen Bewegungen weder gestört noch eingeschränkt wird |
Blendung und / oder Spiegelung der Digitalanzeige oder sonstiger Flächen |
* Alle im Blickfeld des Kassapersonals befindlichen Oberflächen sollen so matt wie möglich sein (Glanzgrad "halb- bis seidenmatt") |
Ungenügender Beinfreiraum |
* Vorgeschriebene Mindestmaße für Beinfreiraum einhalten * Nach einer Seite muss ein volles Herausschwenken mit dem Arbeitsstuhl ohne Hindernisse möglich sein |
Fehlende Fußstützen |
* Es muss eine rutsch- und kippfeste Fußstütze vorhanden sein, die höhenverstellbar und neigbar ausgeführt sein muss und nicht mit dem Pult fest verbunden sein darf * Die Fußstütze ist so zu gestalten, dass der Fußschalter für das Förderband integriert werden kann |
Ungenügende oder fehlende Abschirmung |
* Kassenpersonal vor Zugluft und Störungen durch vorbeigehende Kunden schützen * Den Kassenarbeitsplatz im Rücken des Kassenpersonals und womöglich auch an den Schmalseiten des Kassenarbeitsplatzes mit Abschirmungen versehen |
Kalter Fußbodenbelag |
* Fußbodenbelag des Podestes fußwarm ausführen |
Kalte Flächen im Bereich der Hand- und Armauflage |
* Entsprechende Materialien verwenden, um eine übermäßige Wärmeableitung zu vermeiden |
Verletzung durch scharfe Kanten, Ecken, Beschläge, Schrauben |
* Es dürfen keine scharfen Kanten, Ecken, Beschläge oder vorstehende Schrauben vorhanden sein |
Zugluft |
* Störende Luftbewegungen sind durch geeignete Maßnahmen (Schutzwände, Abschirmungen) zu vermeiden |
Beleuchtung nicht ausreichend |
* Beleuchtungsstärke beim Kassenarbeitsplatz soll nach ÖNORM 0 1040 mind. 500 Lux betragen. |
Große Greifdistanzen |
* Im kleinen Greifraum sollten alle wesentlichen Tätigkeiten des Kassapersonals (Warenmanipulation, Registrieren, Bedienen der Geldlade) stattfinden. Ist dies nicht der Fall, sind die Geräte richtig anzuordnen |
Falsche Sitzhaltung, erzwungene Körperhaltung durch falsche Anordnung der Geräte und Bedienteile (Tastatur) |
* Geräte und Bedienteile so auf der Pult-/Tischoberfläche anordnen, dass sie vom Kassenpersonal in aufrechter (mittlerer) Sitzhaltung zu handhaben sind, und dass sie dem Arbeitsablauf und den zugeordneten Greifräumen entsprechen |
Ungeeigneter Arbeitsstuhl |
* Als Arbeitsstuhl einen höhenverstellbaren, drehbaren Bürosessel nach ÖNORM A 1675 verwenden * die Rückenlehne des Arbeitsstuhls muss verstellbar ausgeführt sein |
Schwere Waren |
* Mobile Scanner vorsehen |