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Kassa-Arbeitsplatz

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: arbeitsplatzspezifisch. Es besteht Arbeitsverbot für werdende Mütter, wenn lang andauernde Arbeiten im Stehen verrichtet werden müssen.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? JA
Unterweisung für den Fall eines Überfalls
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- ÖNORM: A 1675, A 8020, A 8080, A 8061, M 9815

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Bedienungsanleitung für Arbeitsstuhl

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Zu hohe Förderbandgeschwindigkeit * Bandgeschwindigkeit so wählen, dass ein sicherer Transport der Ware (z.B. Vermeiden des Umkippens von Flaschen) gegeben ist

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Falsche Position der Geldlade * Die Geldlade soll so zu öffnen und zu bedienen sein, dass das Kassapersonal die aufrechte Sitzhaltung beibehalten kann und in seinen Bewegungen weder gestört noch eingeschränkt wird
Blendung und / oder Spiegelung der Digitalanzeige oder sonstiger Flächen * Alle im Blickfeld des Kassapersonals befindlichen Oberflächen sollen so matt wie möglich sein (Glanzgrad "halb- bis seidenmatt")
Ungenügender Beinfreiraum * Vorgeschriebene Mindestmaße für Beinfreiraum einhalten
* Nach einer Seite muss ein volles Herausschwenken mit dem Arbeitsstuhl ohne Hindernisse möglich sein
Fehlende Fußstützen * Es muss eine rutsch- und kippfeste Fußstütze vorhanden sein, die höhenverstellbar und neigbar ausgeführt sein muss und nicht mit dem Pult fest verbunden sein darf
* Die Fußstütze ist so zu gestalten, dass der Fußschalter für das Förderband integriert werden kann
Ungenügende oder fehlende Abschirmung * Kassenpersonal vor Zugluft und Störungen durch vorbeigehende Kunden schützen
* Den Kassenarbeitsplatz im Rücken des Kassenpersonals und womöglich auch an den Schmalseiten des Kassenarbeitsplatzes mit Abschirmungen versehen
Kalter Fußbodenbelag * Fußbodenbelag des Podestes fußwarm ausführen
Kalte Flächen im Bereich der Hand- und Armauflage * Entsprechende Materialien verwenden, um eine übermäßige Wärmeableitung zu vermeiden
Verletzung durch scharfe Kanten, Ecken, Beschläge, Schrauben * Es dürfen keine scharfen Kanten, Ecken, Beschläge oder vorstehende Schrauben vorhanden sein
Zugluft * Störende Luftbewegungen sind durch geeignete Maßnahmen (Schutzwände, Abschirmungen) zu vermeiden
Beleuchtung nicht ausreichend * Beleuchtungsstärke beim Kassenarbeitsplatz soll nach ÖNORM 0 1040 mind. 500 Lux betragen.
Große Greifdistanzen * Im kleinen Greifraum sollten alle wesentlichen Tätigkeiten des Kassapersonals (Warenmanipulation, Registrieren, Bedienen der Geldlade) stattfinden. Ist dies nicht der Fall, sind die Geräte richtig anzuordnen
Falsche Sitzhaltung, erzwungene Körperhaltung durch falsche Anordnung der Geräte und Bedienteile (Tastatur) * Geräte und Bedienteile so auf der Pult-/Tischoberfläche anordnen, dass sie vom Kassenpersonal in aufrechter (mittlerer) Sitzhaltung zu handhaben sind, und dass sie dem Arbeitsablauf und den zugeordneten Greifräumen entsprechen
Ungeeigneter Arbeitsstuhl * Als Arbeitsstuhl einen höhenverstellbaren, drehbaren Bürosessel nach ÖNORM A 1675 verwenden
* die Rückenlehne des Arbeitsstuhls muss verstellbar ausgeführt sein
Schwere Waren * Mobile Scanner vorsehen
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