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Maskenbildner(in), Ankleider(in); Visagist(in)

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß §§ 3-9 MSchG

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Handschuhe, Mundschutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Sicherheitsdatenblätter
- MAK- Werte- Liste
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 41
- Arbeitszeitgesetz § 6(1)
- VO für Kosmetika
- Chemik. Gesetze

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Brand durch brennbare Flüssigkeiten * Unterweisungen über Brandschutz
Verätzungen, auch an den Augen * Handschuhe verwenden
* Augensprühflasche bereitstellen
Reizung der Atemwege * Auswahl möglichst verträglicher Produkte
* Bei Bedarf Mundschutz verwenden
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