Gesenkbiegepresse, hydraulisch
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 KJBG-VO; Ausnahmen: wenn Gefahr d. geeignete Maßnahmen beseitigt (2-Handschaltung od. Lichtschranke) oder nach Vollend. d. 1. Lj., sofern spez. Unterweisung nach AUVA Richtliniern, mind 24 Einheiten, unter Aufsicht, wenn zur Vermittlung wesentl. Kenntnisse u. Fertigkeiten erforderlich oder
nach Vollend. d. 1. Hälfte d. Lehrzeit, jedenfalls nach 18 Monaten, unter Aufsicht, wenn f. Vermittlung d. wesentl. Fertigk. u. Kenntn.erforderl.
- Jugendliche: gemäß § 8 KJBG-VO; Ausnahmen: Störungsbeseitigung, Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- u. Reinigungsarbeiten, wenn keine Gefahr
- Schwangere und stillende Mütter: überwiegend stehende Tätigkeit
ausgenommen: Bescheid AI
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Handschuhe, Sicherheitsschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? JA
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
§ 8 AM-VO
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
-Arbeitsmittelverordnung, insbes. §§ 41 - 46
- ÖNORM EN 954-1 Sicherheit von Maschinen, Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, allgemeine Gestaltungsleitsätze
- ÖNORM EN 982 Sicherheit von Maschinen, Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile (Hydraulik)
- ÖNORM EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
- Merkblatt M 620 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: "Pressen und Stanzen"
- Unfallverhütungsvorschriften der deutschen Berufsgenossenschaften:
"Hydraulische Pressen" (VBG 7n 5.2), "Sicherheitsregeln für Biegearbeiten auf kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen (Abkantpressen) der Metallbearbeitung" (ZH 1/387), "Sicherheitsregeln für bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen (Abkantpressen) der Metallbearbeitung" (ZH 1/508)
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Handverletzung bei Biegearbeiten |
* Je nach Werkstückgröße die richtige Betriebsart
verwenden (siehe Merkblatt M 620) |
Schnittverletzungen beim Hantieren mit Blechen und beim Werkzeugwechsel |
* PSA: Schutzhandschuhe * Unterweisung |
Verletzung bei der Werkzeugeinstellung |
* Schutzeinrichtungen verwenden * Verminderte Geschwindigkeit |
Verletzung bei der Einstellung der Anschläge |
* Maschine muss abgeschaltet sein |
Handverletzungen der Helfer |
* Vierhandauslösung |
Quetschgefahr zwischen gekantetem Blech und Oberbalken (durch Relativbewegung des Bleches) |
* Regelmäßige Unterweisung |
Quetschgefahr, wenn die seitlichen, trennenden Schutzeinrichtungen außer Betrieb gesetzt sind (eigene Steuerungsart) |
* Seitliche, trennende Schutzeinrichtungen dürfen nur außer Betrieb gesetzt werden, wenn das Blech breiter ist als die Presse * Regelmäßige Unterweisung |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Zwangshaltung am Pressenarbeitsplatz |
* Ergonomische Sitzposition * Ergonomische Anordnung der Werkstückablagen und der Auslösevorrichtungen |
Gehörschädigender Lärm (z.B. beim Ablegen der Bleche, bzw. Hallenpegel allgemein zu hoch) |
* Technische Lärmminderungsmaßnahmen * Raumakustische Maßnahmen * Gehörschutz tragen |
Fußverletzungen durch herabfallende Werkstücke und Werkzeuge |
* Sicherheitsschuhe immer tragen |