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EMB - Emissionsberechnung KFZ

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Entsprechend § 5 Abs.3 und § 9 Abs. 1 VOC Anlagen-VO dürfen die Emissionsmessungen bei Betriebsanlagen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch bis 2 t durch Berechnungen ersetzt werden. Das vorliegende Berechnungsmodell für die Grenzwerte von org. Kohlenstoff und Staubemissionen wurde, auf Antrag der WKÖ vom BMfWA als geeignet und einer Messung gleichwertig anerkannt.
Zur Berechnung sind von Ihrem Betrieb folgende Angaben notwendig:
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