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Expositionspegelberechnung

Als Maß für die Lärmbelastung einer Person gilt der so genannte Lärmexpositionspegel. Darunter versteht man den A-bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel mit einem Beurteilungszeitraum von einem 8 h Arbeitstag. (Bei stark schwankenden Expositionen kann auch eine 40 h Arbeitswoche als Grundlage herangezogen werden. Das folgende Berechnungsmodell orientiert sich an dem 8 h-Bewertungsmodell.) Übersteigt der Lärmexpositionspegel 85 dB (A), so spricht man von Gehör schädigendem Lärm, der zu Schwerhörigkeit führt. Beurteilungsgröße für das Maß der Lärmbelastung ist also der Lärmexpositionspegel, dieser wird gebildet durch
  • den Dauerschallpegel und
  • der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich
Nach der VOLV ("Verordnung Lärm und Vibrationen") sind Messungen und Bewertungen im Sinne der Evaluierung durchzuführen und ggf. zu dokumentieren, wenn eine Lärmbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese erfolgt durch Messungen des Expositionspegels und Ermittlung der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich für jeden Exponierten. Bei Aufenthalt in Bereichen verschiedener Expositionspegel müssen die Pegel unter Berücksichtigung der Expositionszeiten addiert werden, was eine rechnerisch anspruchsvolle Aufgabe darstellt. Aus diesem Grund wurde das vorliegende Verfahren zur Berechnung des Expositionspegels entwickelt: Geben Sie für jeden Arbeitnehmer die jeweiligen Pegel und Expositionszeiten ein, klicken Sie auf "Berechnen" – und das Programm berechnet den tagesbezogenen Expositionspegel für den jeweiligen Arbeitnehmer.

Beziehung Pegel – Aufenthaltsdauer

Entscheidend für das Maß der Lärmbelastung ist also der Lärmexpositionspegel, der aus den Größen "Dauerschallpegel" und "Aufenthaltsdauer" (oder Expositionsdauer) gebildet wird. Wie hängen nun diese zwei Größen zusammen? Wer eine viertel Stunde (nur 15 Minuten!) einem Pegel von 100 dB ausgesetzt ist, hat bereits sein "Tagespensum" an Lärm erreicht!

Beispiel: Wer auch nur ganz kurz ohne Gehörschutz mit einer Motorkettensäge arbeitet, ist gehörgefährdet!
Doppelte Schallintensität (+3 dB) bedeutet doppeltes Gehörschädigungsrisiko
Technischer Hinweis!

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