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Gender & Diversity - häufige Fragestellungen in der Anwendung

  • Werden Belastungen und Gefahren für Frauen/für Männer oder für bestimmte Beschäftigtengruppen möglicherweise unterschätzt oder gar nicht erkannt? Wurden Risiken für Frauen/für Männer übersehen, als gegeben hingenommen (z.B. arbeitsbedingte psychische Belastungen, schweres Tragen, gefährliche Arbeitsstoffe - auch bei Männern)?
  • Sind Frauen und Männer repräsentativ in Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen?
  • Hat sich die Risikosituation für Frauen/Männer/bestimmte Beschäftigtengruppen seit der letzten Evaluierung geändert? Sind neue Gefahren oder Belastungen hinzugekommen?
  • Werden Rollenstereotypen betreffend männliche/weibliche Beschäftigte, Eigenschaftszuschreibungen an Beschäftigte mit anderen Sprachen und Kulturen Arbeitnehmern hinterfragt oder übernommen? Beschränken sie Handlungsspielräume und die Effektivität von Arbeitsschutzmaßnahmen?
  • Können festgelegte Schutzmaßnahmen für Frauen/für Männer zusätzlich verbessert werden? Entsprechen die Schutzmaßnahmen der Rangordnung der Gefahrenverhütungsmaßnahmen (§ 7 ASchG)?
  • Wurden neue Methoden entwickelt, die geschlechtergerecht genutzt werden können?
  • Nehmen Frauen und Männer gleichermaßen Arbeitsschutzfunktionen wahr?
  • Sind Teilzeit-, Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte eingebunden? Haben sie gleichermaßen Möglichkeiten zur Mitwirkung in Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen?
  • Kommen die Mittel und Ressourcen für den betrieblichen Arbeitsschutz allen Beschäftigten zugute, werden dabei alle Risiken an allen Arbeitsplätzen entsprechend berücksichtigt?

Gegenfragen sind oft hilfreich:

  • Welche Belastungen und Risiken wurden bei Arbeitsplätzen, an denen Frauen/an denen Männer beschäftigt werden, als nicht relevant eingeschätzt?
  • Gibt es Risiken, die als vernachlässigbar eingestuft wurden?
  • Wurden Risiken für Männer/für Frauen/für bestimmte Beschäftigtengruppen pauschal beurteilt oder wurden mögliche Unterschiede in Betracht gezogen?
  • Werden Gefahrenverhütungs- und Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen und an allen Arbeitsplätzen gleichermaßen systematisch geplant und umgesetzt?
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