Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Lehrlinge und Jugendliche

Die Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen wird durch das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) geregelt. Die dazugehörige Verordnung (KJBG-VO) beschränkt oder verbietet jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind.

Evaluierung

Vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder bedeutenden Änderung der Arbeitsbedingungen sind die für die Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit bestehenden Gefahren zu ermitteln. Im Anschluss sind erforderliche Maßnahmen zu treffen (§ 23  Abs.1 KJBG).

Unterweisung

Jugendliche sind vor der Arbeitsaufnahme über bestehende Gefahren und über die getroffenen Maßnahmen sowie über die Einrichtungen und deren Benützung zu unterweisen (§ 24 Abs.1 KJBG).

Weiterführende Informationen

eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB