Unterweisung betriebsfremder Arbeitnehmer:innen
Die Unterweisung ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt und unterstützt das Ziel der gesundheits- und sicherheitsgerechten Arbeit. Darüber hinaus trägt sie als wichtiges Instrument zum reibungslosen Ablauf der Arbeit bei.
Die Unterweisung beinhaltet vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und ist vorwiegend als Schulung betreffend des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu verstehen. Unterweisungen müssen nachweislich erfolgen und verlangen im Gegensatz zur Information in Folge ein (richtiges) Agieren der Arbeitnehmerinnen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Unterweisung sind der passende Methodeneinsatz und das Einbetten der Instruments Unterweisung in eine gelebte Sicherheitskultur besonders wichtig.
Nähere Informationen zur Planung und Vorbereitung der Unterweisung erhalten Sie in diesem AUVA-Merkblatt:
Um den Überblick bei der Planung und Organisation der Unterweisung zu bewahren bieten sich Checklisten an. Einen Entwurf dieser Checkliste finden Sie in der Rubrik
Leerformulare oder hier:
Tool für die Unterweisung jetzt neu!
Zur einfachen Erledigung der Unterweisung betriebsfremder Arbeitnehmer:innen steht ab sofort eine neue Webanwendung zur Verfügung. Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um die Anwendung zu starten: