Laserklassen
Kurz erklärt
Allgemeines
- Laserklassen dienen zur Einschätzung der Gefährlichkeit eines Lasergeräts
- Die Laserklassen sind: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4
Die Laserklassen
- Laserklasse 1:
- Sicher (durch geringe Leistung oder Schutzgehäuse)
- Laserklasse 2:
- Nur für sichtbare Laserstrahlung
- Sicher bei zufälliger, unabsichtlicher Bestrahlung
- Bei Laserpointer: Maximale Leistung: 1 mW
- Laserklasse 1M, 2M:
- Wie Laserklassen 1 und 2, aber optische Instrumente zum Betrachten des Strahls dürfen nicht verwendet werden
- M...magnifying
- Laserklasse 3R:
- Nur unterwiesene Personen dürfen Lasergeräte verwenden
- Strahlführung im Augenbereich vermeiden
- Laserklasse 3B:
- Gefährlich für die Augen
- Technische Schutzmaßnahme (z. B. Schutzgehäuse) verwenden
- Laserschutzbrillen verwenden
- Laserklasse 4:
- Gefährlich für Augen und Haut
- Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen notwendig
- Streustrahlung ebenfalls gefährlich
- Brandgefahr bei entzündlichen Materialien
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Zur Einschätzung der Gefährlichkeit des Lasers für den Anwender sind Hersteller weltweit verpflichtet, Laser in Klassen einzuteilen und zu kennzeichnen. Diese Laser-Klassifizierung erfolgt nach dem Worst - Case-Prinzip, also nach der größten möglichen Gefährdung im Normal und Wartungsbetrieb.
Maßgeblich für die Laserklassen ist dabei die Definition von Grenzwerten bei denen keine Schädigung zu erwarten ist. Jener Bereich, bei dem die Grenzwerte überschritten werden können, wird Gefahrenbereich genannt.
Die Laserklassen reichen von 1 bis 4, wobei die Aufteilung lautet: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Ungefährliche Laser fallen in die Klasse 1, während die gefährlichsten Laser mit hohen Leistungen in die Klasse 4 einzureihen sind. Die Klassen sind in der EN 60825-1 definiert und international vergleichbar.
Lasergeräte der Klasse 1 sind sicher, weil ihre Leistung gering ist, oder weil sie ein Schutzgehäuse besitzen, das die Laserstrahlung im Normal- und Wartungsbetrieb nach außen hin verlässlich abschirmt. Laserprodukte der Klasse 1 haben daher keinen Gefahrenbereich.
Die Klasse 2 ist nur für sichtbare Laserstrahlung im Bereich 400-700nm definiert. Sie gilt als kurzzeitig sicher gegenüber zufälliger Bestrahlung, bei der man sich innerhalb von einer Viertelsekunde abwenden kann. Für Punktquellen, wie sie die meisten Laserpointer darstellen, beträgt die maximal zulässige Leistung bei Klasse 2 1mW. Laserprodukte der Klasse 2 haben keinen Gefahrenbereich und sind sicher bei unabsichtlicher Bestrahlung.
Die Klassen 1M und 2M entsprechen den Klassen 1 und 2, wobei hier die Verwendung von optischen Hilfsmitteln gefährlich werden kann. M steht im Englischen für Magnifying. Gemeint sind vergrößernde optische Instrumente, Lupen und Ferngläser.
Die Klasse 3B ist grundsätzlich gefährlich für das Auge. Die Verwendung dieser Laser ist nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erlaubt. Dies sind vorrangig Schutzgehäuse oder für die jeweilige Wellenlänge geeignete Laserschutzbrillen. Die normale Abwendreaktion reicht hier nicht als Schutz aus! Die diffus reflektierte Strahlung, auch Streustrahlung genannt, stellt im Allgemeinen keine Gefahr dar.
Die Klasse 3R könnte in Bezug auf das Risiko für Augenschäden als Übergang zwischen der Klasse 2 und der Klasse 3B gesehen werden. Wichtig ist bei Klasse 3R-Lasern, dass diese nur Personen verwenden dürfen, die über das Restrisiko unterwiesen wurden. Eine Strahlführung im Augenbereich hat zu unterbleiben. Ziellaser, z.B. zur Positionsbestimmung, fallen oftmals in diese Klasse.
Die Klasse 4 ist gefährlich für Auge und Haut. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind unumgänglich. Ein Gerät der Klasse 4 sollte stets mit einem Schutzgehäuse ausgestattet werden. Auch diffus reflektierte Strahlung, sogenannte Streustrahlung, stellt eine Gefährdung für die Augen und die Haut dar und muss entsprechend eingedämmt werden. Sollte der Laserstrahl auf entzündliche Materialien treffen, besteht Brandgefahr.
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