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Flüssiggasbetrieb mit Flaschen

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Brand- und Explosionsgefahr, Vereisungsgefahr bei Austritt in flüssigem Zustand * Zugang für Unbefugte verhindern (abgesperrtes Lager)
* Dichtheitskontrolle an Flasche, Leitungen und Verbraucher
* Funktionskontrolle für Zündsicherung (ab 0,5 kg/h erforderlich)
* Bei Verwendung in Gruben, Keller usw., siehe Bau-VO §§ 130 ff
* Besondere Unterweisung der betroffenen AN
* Beachtung der Bedienungsanweisung des Herstellers, diese muss bei der Flüssiggasanlage bereitgehalten werden
* PSA verwenden (Brille, Handschuhe)
* Volle und auch leere(!) Flüssiggasflaschen dürfen nur mit geschlossenen Behälterventilen mit fest angezogener Ventilverschlußmutter und Ventilschutzkappe, gelagert und befördert werden.
* Die Hauptabsperreinrichtung der Flüssiggasflasche ist bei längeren Arbeitsunterbrechungen und nach Arbeitsschluss zu schließen
* Organisation: „Heißarbeit“
Exposition gegenüber gesundheitsgefährdenden Stoffen (Flüssiggas unverbrannt und Abgas) * Ausreichende Luftzufuhr zu den Gas-Brennern ermöglichen
* Ausreichende Be- und Entlüftung für den Raum vorsehen
siehe auch Grundevaluierung "Flüssiggasverwendung"
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