Verbotene Tätigkeiten |
* Kein Besteigen, Mitfahren oder Übersteigen von Förderbändern * Überqueren möglich wenn der Bediensteg z.B. mit Geländer mind.1m hoch mit Brust-, Mittelstange sowie Fußleiste (ab 2m) |
Einzugs-, und Quetschgefahr an nicht gesicherten Einzugs-, und Auflaufstellen |
* Sicherung aller Einzugstellen und Auflaufstellen wie Antriebstrommel, Materialaufnahme, Tragrollen, Übergangsrollen, Knickrollen, Untergurt Tragrollen, Umkehrtrommel, Umlenktrommel, Spanntrommel, Ablenktrommel. * Rundmaterialien sind als Einlaufsicherung verboten * Füllstücke sollten nicht bevorzugt als Sicherungsmaßnahme verwendet werden * Die Einzugsstelle an Antriebstrommeln, Umlenktrommeln, Spanntrommeln und an allen anderen Rollen, an denen das Band seine Richtung ändert, darf nach der Anbringung der Einlaufsicherungsmaßnahme max. 5 mm betragen * Die Einlaufsicherungen sind über die gesamte Breite erforderlich * Sicherung der Einlaufstelle bei Trag- oder Stützrollen, wenn über dem Band starre Einrichtungen wie Trichter, Traversen, Leitbretter etc., in einem Abstand von weniger als 5 cm angebracht sind oder das Band aus anderen Gründen (z. B. durch sein Gewicht oder das des Fördergutes) nicht leicht abgehoben werden kann. * Bei reversierenden Bändern müssen die Gefahrenstellen in beiden Richtungen gesichert werden. * Verkleidung der Gefahrenstellen mit Blechen oder Schutzgitter (z.B.seitlich, unten) * Maschenweite der Gitter engmaschig wählen (Sicherheitsabstände zur Gefahrenstelle beim Hineingreifen, Durchgreifen,...für Finger, Hand,.. sind in der Arbeitsmittelverordnung geregelt) * Montage von Abweiser um ein festsetzen von Material auf den Rollen und Trommeln zu verhindern
* Rücklaufsperre (mechanisch oder elektrisch)
* Sicherung von Übergabestellen zwischen Förderband zu Förderband (bei Abstand von weniger als 120mm) z.B. durch Schutzblech zwischen den Förderbändern * Sicherung zwischen Förderband und festen Tisch - Abstand zwischen Förderband und Tisch max. 5mm oder bewegliche Schutzleiste im Bedarf mit Endschalter * Sicherung von Übergabestelle Förderband zu einer Rollenbahn - durch Notabschaltvorrichtung, federnde Rollenbahn, Springrollen |
Herabfallendes Fördergut |
* Verkehrswege möglichst nicht unter Förderbänder anlegen * Mindesthöhe beim Durchgang (Verkehrsweg unter Förderbänder) 2m * Bei einer lichten Höhe des Förderbandes unter 2,5m vom Verkehrsweg/Standplatz alle bewegten Teile sichern (z.B. Schutzblech, Schutzgitter gegen Berührung der Gefahrenstelle und herabfallendes Fördergut ) * Anbringen von Leitblechen (je nach Fördergut z.B.bei Rollenbahnen) * Schutzeinrichtung seitlich bzw. auch incl. der Oberseite des Förderband (je nach Fördergut) |
Unzureichende Anhaltemöglichkeit des Förderbandes im Gefahrenfall |
* Zumindest 1 Notausschaltvorrichtung (Not Halt) an jedem Förderband bzw. bei jedem Bedienungsplatz (muss vom Bedienplatz leicht erreichbar sein) * Reißleine anstatt Not Halt über die gesamte Länge des Förderbandes |
Start oder Wiederanlauf des Förderbandes |
* Bei Gefahr für AN beim Start oder Wiederanlauf des Förderband akustisches Signal 10 sec vor Anlauf, Dauer mind. 3 sec und/oder optisches Signal (Blinklicht) |
Gefahr durch Strom |
* Zuleitung nach Möglichkeit ortsfest verlegen * Bewegliche Zuleitungen aus schweren Gummischlauchleitungen (H07RN-F), vor mech. Beschädigung geschützt (Hochhängen, Verlegen in Rohre, zumindest zwischen Pfosten gegen Überfahren durch Fahrzeuge geschützt), Förderband mit Steckvorrichtung ausgestattet - Gerätestecker (Steckdose am Gerät ist verboten) |
Instandhaltung/Prüfung |
* Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie Arbeiten zur Beseitigung von Störungen nur im Stillstand * Gefahrlose Zugänglichkeit aller Justiereinrichtungen, Schmiervorrichtungen, Spannschrauben usw. (Verkehrswege, Laufstege, Stiegen, Arbeitspodeste mit Absturzsicherung (Geländer) * Vor Beginn der durchzuführenden Tätigkeiten ist die Anlage gegen wieder einschalten zu sichern (z.B. Hauptschalter absperrbar, Vorhängeschloss,... siehe auch Merkblatt M050 der AUVA) * Jährliche Prüfpflicht von Förderbänder mit einer Länge von zumindest 5m beachten (Prüfbefund erforderlich) |
Lärm |
* Lärmmessung durchführen * Gehörschutzauswahl entsprechend dem Messergebnis bzw. des Einsatzbereiches und der Tragedauer * Bei Erfordernis Gehörschutz konsequent verwenden |
Staub |
* Bodenbefeuchtung (z.B. Sand - oder Schottergrube) * Staubaufwirbelung durch Wind berücksichtigen - geschlossener Bedienstand (Warte) * Je nach Fördergut Atemschutzmaske verwenden |
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