Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)
Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Förderband

Allgemein besteht bei Förderbändern eine Einzugs-, und Quetschgefahr der Gliedmaßen, gefährlich sind auch vom Förderband fallendes Transportgut, außerdem ist Besteigen, Mitfahren oder Übersteigen von Förderbändern verboten.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verbotene Tätigkeiten * Kein Besteigen, Mitfahren oder Übersteigen von Förderbändern
* Überqueren möglich wenn der Bediensteg z.B. mit Geländer mind.1m hoch mit Brust-, Mittelstange sowie Fußleiste (ab 2m)
Einzugs-, und Quetschgefahr an nicht gesicherten Einzugs-, und Auflaufstellen * Sicherung aller Einzugstellen und Auflaufstellen wie Antriebstrommel, Materialaufnahme, Tragrollen, Übergangsrollen, Knickrollen, Untergurt Tragrollen, Umkehrtrommel, Umlenktrommel, Spanntrommel, Ablenktrommel.
* Rundmaterialien sind als Einlaufsicherung verboten
* Füllstücke sollten nicht bevorzugt als Sicherungsmaßnahme verwendet werden
* Die Einzugsstelle an Antriebstrommeln, Umlenktrommeln, Spanntrommeln und an allen anderen Rollen, an denen das Band seine Richtung ändert, darf nach der Anbringung der Einlaufsicherungsmaßnahme max. 5 mm betragen
* Die Einlaufsicherungen sind über die gesamte Breite erforderlich
* Sicherung der Einlaufstelle bei Trag- oder Stützrollen, wenn über dem Band starre Einrichtungen wie Trichter, Traversen, Leitbretter etc., in einem Abstand von weniger als 5 cm angebracht sind oder das Band aus anderen Gründen (z. B. durch sein Gewicht oder das des Fördergutes) nicht leicht abgehoben werden kann.
* Bei reversierenden Bändern müssen die Gefahrenstellen in beiden Richtungen gesichert werden.
* Verkleidung der Gefahrenstellen mit Blechen oder Schutzgitter (z.B.seitlich, unten)
* Maschenweite der Gitter engmaschig wählen (Sicherheitsabstände zur Gefahrenstelle beim Hineingreifen, Durchgreifen,...für Finger, Hand,.. sind in der Arbeitsmittelverordnung geregelt)
* Montage von Abweiser um ein festsetzen von Material auf den Rollen und Trommeln zu verhindern

* Rücklaufsperre (mechanisch oder elektrisch)

* Sicherung von Übergabestellen zwischen Förderband zu Förderband (bei Abstand von weniger als 120mm) z.B. durch Schutzblech zwischen den Förderbändern
* Sicherung zwischen Förderband und festen Tisch - Abstand zwischen Förderband und Tisch max. 5mm oder bewegliche Schutzleiste im Bedarf mit Endschalter
* Sicherung von Übergabestelle Förderband zu einer Rollenbahn - durch Notabschaltvorrichtung, federnde Rollenbahn, Springrollen
Herabfallendes Fördergut * Verkehrswege möglichst nicht unter Förderbänder anlegen
* Mindesthöhe beim Durchgang (Verkehrsweg unter Förderbänder) 2m
* Bei einer lichten Höhe des Förderbandes unter 2,5m vom Verkehrsweg/Standplatz alle bewegten Teile sichern (z.B. Schutzblech, Schutzgitter gegen Berührung der Gefahrenstelle und herabfallendes Fördergut )
* Anbringen von Leitblechen (je nach Fördergut z.B.bei Rollenbahnen)
* Schutzeinrichtung seitlich bzw. auch incl. der Oberseite des Förderband (je nach Fördergut)
Unzureichende Anhaltemöglichkeit des Förderbandes im Gefahrenfall * Zumindest 1 Notausschaltvorrichtung (Not Halt) an jedem Förderband bzw. bei jedem Bedienungsplatz (muss vom Bedienplatz leicht erreichbar sein)
* Reißleine anstatt Not Halt über die gesamte Länge des Förderbandes
Start oder Wiederanlauf des Förderbandes * Bei Gefahr für AN beim Start oder Wiederanlauf des Förderband akustisches Signal 10 sec vor Anlauf, Dauer mind. 3 sec und/oder optisches Signal (Blinklicht)
Gefahr durch Strom * Zuleitung nach Möglichkeit ortsfest verlegen
* Bewegliche Zuleitungen aus schweren Gummischlauchleitungen (H07RN-F), vor mech. Beschädigung geschützt (Hochhängen, Verlegen in Rohre, zumindest zwischen Pfosten gegen Überfahren durch Fahrzeuge geschützt), Förderband mit Steckvorrichtung ausgestattet - Gerätestecker (Steckdose am Gerät ist verboten)
Instandhaltung/Prüfung * Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie Arbeiten zur Beseitigung von Störungen nur im Stillstand
* Gefahrlose Zugänglichkeit aller Justiereinrichtungen, Schmiervorrichtungen, Spannschrauben usw. (Verkehrswege, Laufstege, Stiegen, Arbeitspodeste mit Absturzsicherung (Geländer)
* Vor Beginn der durchzuführenden Tätigkeiten ist die Anlage gegen wieder einschalten zu sichern (z.B. Hauptschalter absperrbar, Vorhängeschloss,... siehe auch Merkblatt M050 der AUVA)
* Jährliche Prüfpflicht von Förderbänder mit einer Länge von zumindest 5m beachten (Prüfbefund erforderlich)
Lärm * Lärmmessung durchführen
* Gehörschutzauswahl entsprechend dem Messergebnis bzw. des Einsatzbereiches und der Tragedauer
* Bei Erfordernis Gehörschutz konsequent verwenden
Staub * Bodenbefeuchtung (z.B. Sand - oder Schottergrube)
* Staubaufwirbelung durch Wind berücksichtigen - geschlossener Bedienstand (Warte)
* Je nach Fördergut Atemschutzmaske verwenden
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB