Apotheke (Lager)
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: keine Nachtdienste und Überstunden, keine Herstellung von Zytostatika
- Jugendliche: keine Nachtdienste und Überstunden, keine Herstellung von Zytostatika
Schwangere und stillende Mütter: keine Nachtdienste und Überstunden, keine Herstellung von Zytostatika
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen?
siehe VGÜ § 2
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz, Arbeitsmantel
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsstättenverordnung (AStV), insbes. §§ 2 und 10
- M 330 der AUVA: "Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen"
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
- Evaluierungsleitfaden des österr. Apothekerverbandes
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Zusammenlagerung von größeren Mengen brennbarer Flüssigkeiten |
* Arzneikeller/Kühlraum: die jeweils zulässigen Höchstlagermengen: max. 5l Aether+Collodium; max. 20l Aether+Collodium+Benzin+Solutio Aetheris spirituosa
max. 60l Aether+Collodium+Benzin+Solutio Aetheris spirituosa+Aethanol 96%+Isoprpanol
max. 100l brennbare Flüssigkeiten insgesamt
nicht überschreiten
Lagerung in Sicherheitsbehältern oder bruchfesten Behältern (Ausnahme: Feuerkeller) |
Lagermenge für Feuerkeller |
* Lagermenge laut Bescheid beachten |
Absturzgefahr, unzureichende Aufstiegshilfen |
* Aufstieghilfen (z.B. Leitern, Elefantenfuß,...) in ausreichender Menge bereitstellen |
Beschädigte Lagereinrichtung |
* Beschädigungen sofort melden und reparieren lassen * Schadhafte Lagereinrichtungen nicht benutzen |
Herabfallendes oder umfallendes Lagergut |
* Lagergut sicher und stabil aufstellen bzw. legen * Lagergut nicht über die Regalvorderkante hinausragen lassen * Vor allem Kleinteile ggf. in Behältern oder Dose lagern |
unsachgemäße Lagerung |
* Richtige Lagerung von Indifferenda, Separanda, Venena * Kühllagerung in geeigneten Vorrats- und Abgabegefäßen |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Unsachgemäße Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen (allgemein) |
* Merkblatt M 330 der AUVA beachten
eigene Grundevaluierung "Chemikalienlager" beachten |
Gefährdung durch brennbaren Flüssigkeiten für den Handgebrauch |
* Nur unbedingt nötige Menge lagern * Rauchverbot beim Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten |
Manuelle Handhabung von Lasten |
* Günstige Lagerhöhe zwischen 0,5m und Brusthöhe wählen * Lasten körpernah tragen * Heben mit geradem Rücken und aus den Kniegelenken |