Arbeitsstoff nicht erkennbar, keine Informationen |
* Aktuelles Sicherheitsdatenblatt als Informationsquelle muss aufliegen * Alle Arbeitsstoffe im Arbeitsstoffverzeichnis erfassen * Nur gekennzeichnete Arbeitsstoffe verwenden * Arbeitsstoffe welche nicht eindeutig erkennbar und zuordenbar sind, entsorgen (niemals daran riechen) |
Falsche Lagerung |
* Lagerungs-, und Handhabungsbestimmungen lt. Sicherheitsdatenblatt beachten * Lagerungen nur am festgelegten Ort z.B. Chemikalienlager (max. Tagesbedarf am Arbeitsplatz) * Lagerung im Sicherheitsschrank * Lagerung über Auffangwanne * Lager gekennzeichnet, bei Bedarf versperrt * Zusammenlagerungsverbote beachten * Keine Lagerung in unmittelbarer Nähe von Lebensmittel oder Getränken * Kein Um-, und Abfüllen in Getränkeflaschen * Ätzende Flüssigkeiten nie in, oder über Gesichtshöhe lagern * Gebinde stets geschlossen lagern |
Gefahr, wenn gefährliche Arbeitsstoffe nicht gekennzeichnet sind |
* Gebinde von gefährlichen Arbeitsstoffen müssen immer, auch nach dem Um-, oder Abfüllen gekennzeichnet werden * Behälter, Tanks, Silos, Rohrleitungen welche gefährliche Arbeitsstoffe enthalten, müssen ebenfalls gekennzeichnet sein * Messbecher, Löffel, Waagen (Verwendung von Gifte) ebenfalls kennzeichnen |
Inhalation, orale Aufnahme und Hautresorption von gesundheitsgefährlichen Stoffen (einschließlich Aerosole u. Partikel) |
* Sicherheitsdatenblatt, Arbeitsstoffverzeichnis beachten * Unterweisung der Arbeitnehmer * Wenn erforderlich Absaugung verwenden * Beim Öffnen der Gebinde die Dämpfe nicht einatmen, bei Bedarf Atemschutz verwenden * Atemschutz, Hautschutz, Chemikalienhandschuhe nach EN374, Chemikalienschutzanzug, Schutzbrille,...lt. Sicherheitsdatenblatt verwenden |
Gefahr für Reinigungspersonal wenn gefährliche Stoffe auf Arbeitsplätzen frei zugängig bleiben |
* Reinigungspersonal darf ohne Aufsicht nur den Boden und die Außenseite der Kästen reinigen * Die Regale und Tische dürfen nur unter Aufsicht von Fachpersonal gereinigt werden * Gefährliche Arbeitsstoffe müssen bei Verlassen des Arbeitsplatzes immer sicher verwahrt werden |
Verwechslungsgefahr wenn sich Lebensmittel/Getränke in der Nähe gefährlicher Arbeitsstoffe befinden |
* Lebensmittel/Getränke dürfen sich nie in der Nähe gefährlicher Arbeitsstoffe befinden * Nur Originalgebinde, oder nach dem Um-, oder Abfüllen eigens dafür vorgesehene gekennzeichnete Behältnisse verwenden |
Gefahr, wenn gefährliche Stoffe verschüttet, oder Gebinde zerbrochen wurden |
* Gefährlicher Stoffe sind nur mit geeigneter Schutzausrüstung zu manipulieren und zu entsorgen |
Verwendung von entzündlichen und explosionsgefährlichen Werkstoffen |
* Sicherheitsdatenblatt, Arbeitsstoffverzeichnis und Explosionsschutzdokument einsehen * Explosionsschutzzone lt. Explosionsschutzdokument beachten * Arbeitsstoff von Zündquellen fernhalten * Rauchverbot und Feuerverbot beachten * Kennzeichnung anbringen * "Achtung" - Selbstentzündungsgefahr von getränkten Putz-, und Reinigungslappen * Entsorgung wie festgelegt und unterwiesen (z.B.nicht zusammengeknüllt, eigene Behälter mit dichtschließenden Deckel,.. ) |
Gefährliche Stoffe, Organisation der Zutrittsbeschränkung |
* Organisation der Zutrittsbeschränkung * Bei Bedarf Lager versperrt halten * Schlüssel sicher verwahren |