Gefahr, wenn keine geeignete Vorrichtungen für das Bewegen von Toren ( innen und außen ) vorhanden sind |
* Tore beidseitig mit geeigneten Bewegungsvorrichtungen versehen |
Gefahr, wenn bei Windangriff keine Feststelleinrichtung vorhanden ist |
* Feststelleinrichtung montieren |
Gefahr bei nach oben öffnenden Toren, wenn keine besondere Einrichtungen gegen das Herunterfallen vorhanden sind |
* Einrichtungen gegen das Herunterfallen montieren |
Gefahr, wenn kraftbetriebene Türen und Tore über keine Notbetriebseinrichtung verfügen |
* Notbetriebseinrichtungen installieren |
Gefahr, wenn Betätigungseinrichtungen nicht vorschriftsgemäß ausgeführt sind |
* Betätigungseinrichtungen müssen als Tasten ohne Selbsthalt ausgebildet sein (ist nicht erforderlich, wenn andere Schutzmaßnahmen installiert sind: z.B. Lichtschranken, Fühlleisten, Rutschkupplungen, etc.) |
Gefahr, wenn Tür- und Torbereich vom Bedienort nicht einsehbar ist |
* Betätigungseinrichtung an der Stelle montieren, von der aus der Verkehr durch die Türen und Tore überblickt werden kann |
Gefahr, wenn automatische Türen und Tore nicht gesichert sind und die Geschwindigkeit und/oder Schließkraft für die ArbeitnehmerInnen eine Gefährdung darstellen |
* Entsprechende Sicherungen anbringen, z.B. Lichtschranken, Fühlleisten, Rutschkupplungen, etc. |
Gefahr, wenn automatische Türen und Tore im Notfall nicht zu öffnen sind |
* Im Notfall muss ein Öffnen der Türen und Tore automatisch erfolgen oder von Hand aus leicht durchführbar sein |
Gefahr, wenn hervorstehende oder bewegliche Teile von Türen und Toren den Verkehr behindern oder Verletzungsgefahr darstellen |
* Gefahrenstellen beseitigen |
Gefahr durch Aushängen, Ausheben, Umkippen, Ausschwingen oder Zufallen |
* Entsprechend sichern |
Gefahr, wenn durch Schwingtüren- und toren keine ausreichende Durchsicht möglich ist |
* Durchsicht in Augenhöhe ermöglichen |
Gefahr bei durchsichtigen Türen und Toren |
* In Augenhöhe kennzeichnen |
Gefahr bei durchsichtigen Teilen von Türen und Toren |
* Für durchsichtige Teile Sicherheitsmaterial verwenden oder gegen Eindrücken (Zersplittern) sichern |
Gefahr, wenn Selbstschließmechanismen außer Funktion gesetzt sind |
* Selbstschließmechanismen nicht außer Funktion setzen * Regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit |
Gefahr, wenn, bei automatisch betriebenen Toren über 10 m2 Torfläche, eine Gehtür eingebaut und nicht gesichert ist |
* Gehtüre gegen Öffnen beim Bewegen des Tores sichern * Bei geöffneter Gehtüre muss der Antrieb des Tores zwangsläufig außer Funktion gesetzt werden |