Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)
Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Absauganlagen (allgemein)

Durch geeignete Absaugungen kann der Schadstoffgehalt in der Atemluft auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Absaugungen müssen ausreichend leistungsstark sein, richtig aufgestellt oder montiert werden und sind regelmäßig zu überprüfen.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verunreinigte Luft * Absauganlagen installieren
Zu laute Absaugung * Absauganlagen müssen möglichst geräuscharm arbeiten
Nicht ausreichende Absaugung * Die Erfassungseinheiten der Absauganlagen sind möglichst an der Entstehungs- oder Austrittsstelle der verunreinigten Luft zu platzieren.
* Die Absaugvolumina so auszulegen , dass die MAK- bzw. TRK-Werte der eingesetzten Arbeitsstoffe eingehalten werden.
Gefährliche Konzentration von Gasen, Dämpfen oder Staub * Absauganlagen und Raumlüftungen so gestalten, dass sich Gase, Dämpfe oder Staub leicht entzündlicher, entzündlicher oder schwer entzündlicher Stoffe in einer für die Sicherheit gefährlichen Konzentration nicht ansammeln können ( die Konzentration darf 50% der unteren Explosionsgrenze nicht erreichen )
Vermischung abgesaugter und reiner Luft * Abgesaugte Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe sind so abzuleiten, abzuscheiden oder zu sammeln, dass die Arbeitnehmer nicht gefährdet und die Luftverhältnisse im Betrieb nicht beeinträchtigt sind
Wechselwirkungen von Absaugung und Raumlüftung * Absaugung und Raumlüftung dürfen einander nicht ungünstig beeinflussen
Luftmangel * Es ist die der abgesaugten Luftmenge entsprechende Frischluftmenge unter Vermeidung von Zugluft zuzuführen
* Bei Bedarf muss die Frischluft vorgewärmt werden
* ein ausgeglichener Luftaustausch ist sicherzustellen
Umluftbetrieb * Umluftbetrieb ist bei Verwendung krebserzeugender Stoffe verboten
* Regelung bei Holzstaub beachten
Störungen oder Gebrechen an Absauganlagen * Es sind Warneinrichtungen zu installieren, wenn Störungen oder Gebrechen an Absauganlagen von den Arbeitnehmern nicht erkennbar auftreten können
Verunreinigte Absauganlagen * Absauganlagen und Rohrleitungen sind nach Bedarf zu reinigen
* Abscheideanlagen sind nach Bedarf zu entleeren, Filter rechtzeitig zu regenerieren oder auszutauschen
Unwirksame Absauganlagen * Absauganlagen nur dann in Betrieb nehmen, wenn ein Nachweis mit Messungen über die Wirksamkeit der Absaugung erbracht wurde
Ableiten von Abgasen * Abgase sind so ins Freie abzuleiten, dass Arbeitnehmer nicht gefährdet sind
* Sie müssen nur dann nicht abgeleitet werden, wenn der Austritt der Abgase in den Raum auf Grund von Vorschriften oder Regeln der Technik zulässig ist
Offene Feuerstellen * Abgase offener Feuerstellen sind durch tief herabreichende Schwadenfänger zu erfassen und ins Freie abzuleiten
Explosionsgefahr * Für die Absaugung von explosionsgefährlichen Gasen, Dämpfe oder Staub, oder für den Betrieb in explosionsgefährdeten Räumen ist ein Explosionsschutz-Dokument zu erstellen und die Anlage gemäß dieser Vorgaben auszustatten
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB