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Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Schwimmbäder, Wartungspersonal (von Schwimmbädern)

Für diesen Arbeitsplatz gelten folgende Normen und Richtlinien als in der Evaluierung relevant:
ÖNORM M 5872: Ausstattung von Badewasser-Aufbereitungsanlagen mit Mess- und Regelgeräten
ÖNORM M 5878: Anforderungen an Ozonungsanlagen zur Wasseraufbereitung
ÖNORM M 5879 Anforderungen an Chlorungsanlagen zur Wasserbehandlung
Teil 1: Chlorgas-Anlagen
Teil 2: Anlagen zur Desinfektion und Oxidation durch Chlorverbindungen und deren Lösungen
Teil 4: Elektrochem.Verfahren zur Erzeugung von desinfizierend wirkenden Chlorverbindungen vor Ort
ÖNORM M 6217: Betriebseigene Überwachung der Wasseraufbereitung von Hallenbädern, künstlichen Freibädern und Warmsprudelbecken-Anlagen mit Teillastbetrieb
Produkte zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser:
ÖNORM EN 15031: Flockungsmittel auf Aluminiumbasis
ÖNORM EN 15032: Trichlorisocyanursäure
ÖNORM EN 15072: Natriumdichlorisocyanurat, wasserfrei
ÖNORM EN 15073: Natriumdichlorisocyanurat, Dihydrat
ÖNORM EN 15074: Ozon
ÖNORM EN 15075: Natriumhydrogencarbonat
ÖNORM EN 15076: Natriumhydroxid
ÖNORM EN 15077: Natriumhypochlorit
ÖNORM EN 15078: Schwefelsäure
ÖNORM EN 15362: Natriumcarbonat
ÖNORM EN 15363: Chlor
ÖNORM EN 15513: Kohlenstoffdioxid
ÖNORM EN 15514: Salzsäure

ÖNORM EN 1069 Teil 1 und 2: Wasserrutschen ab 2 m Höhe
ÖNORM EN 13451 Teil 1 bis 11 Schwimmbadgeräte
ÖNORM EN 15288-1 (Entwurf: 2005 09 01) Schwimmbäder - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an die Konstruktion
ÖNORM EN 15288-2 (Entwurf: 2005 11 01) Schwimmbäder - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb
ÖNORM M 7635 Lüftungstechnische Anlagen für Hallenbäder
ÖVE EN 60598-2-18 Leuchten - Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen
DIN 19643-1 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN 19643-2 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 2: Verfahrenskombination: Adsorption, Flockung, Filtration, Chlorung
DIN 19643-3 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 3: Verfahrenskombination: Flockung, Filtration, Ozonung, Sorptionsfiltration, Chlorung
DIN 19643-4 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 4: Verfahrenskombination: Flockung, Ozonung, Mehrschichtfiltration, Chlorung(Gilt in Verbindung mit DIN 19643-1)
DIN 19643-5 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 5: Verfahrenskombination: Flockung, Filtration, Adsorption an Aktivkornkohle; Chlorung(Gilt in Verbindung mit DIN 19643-1)
DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Naßbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
SN 150913 Beleuchtung von Hallenschwimmbädern und Freibädern
VDI 2089 Blatt 1 Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern - Hallenbäder
VDI 2089 Blatt 3 Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern - Freibäder

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
indirekte elektrische Gefährdung
(Berührungsspannung)
Potentialausgleich:
* sämtliche metallischen Teile der Nassräume
in Erdungssystem erfassen!
* Ventilatorenmotoren und Pumpen sind im Greifbereich
mit einem Notausschalter auszustatten!
* Elektrische Maschinen und Geräte benötigen eine wirk-
same Schutzmaßnahme gegen das Auftreten einer
unzulässig hohen Berührungsspannung (ÖVE-E 40)
* Notabschaltung der gesamten elektrischen Anlagen an
einer zentralen, gegen den Zutritt unbefugter Personen
gesicherten Stelle.
* wiederkehrender Prüfbefund nach den geltenden
elektrotechnischen Bestimmungen (ÖVE) von einem
befugten Elektrounternehmen!
Elektrische Gefährdungen Leuchten im Bad, in der Sauna und Dusche sind nach Schutzart IP 54 auszuführen!
Reinigungssteckdosen im Bereich der Nassräume sind wasserdicht unter Deckeln, nur mit Werkzeug öffenbar auszustatten.
fehlende Vorkehrungen für den Brandfall * geprüfte Handfeuerlöscher im Bereich der technischen
Zentrale an gut sichtbarer und leicht erreichbarer Stelle
anbringen!
* Bademeister, sein Stellvertreter, sowie das Personal
sind in der Handhabung der Feuerlöscher zu schulen!
* Beim Eingang zur Schwimmhalle bzw. zum Bad sind
Anweisungen über die erste Brandbekämpfung sowie
ein Aufstellungsplan der Handfeuerlöscher auszuhängen!
* Brandmeldeanlage in Ausführungsstufe "Vollschutz"!
fehlende Vorkehrungen für Erste Hilfe Sanitäts- bzw. Bademeisterraum:
* Hilfs- und Verbandsmittel, Liege
* Rettungsringe, Rettungsstangen
während Betriebszeiten anwesender Ersthelfer / Rettungs-schwimmer
nicht ausreichende Belüftung in Technikräumen geeignete und wirksame mechanische Lüftungsanlage:
Luftgeschwindigkeit ca. 0,2 - 0,3 m/sec
innerliegenden (Technik)räume über Dach zu entlüften!
nicht rutschhemmender Bodenbelag in Nassbereichen Verkehrswege im Badebereich, auch Stiegen sind rutschsicher herzustellen - DIN 51097!
splittergeschützte Glasflächen Flügel oder sonstige Glastüren sind mit splitter- bzw. -bruchsicheren Glas zu versehen
nicht erkennbare bzw. schlecht gekennzeichnete oder nicht beleuchtete Fluchtwege Notbeleuchtungsanlage:
* Ausgangstüren, Notausgänge, Verkehrswege, usw.
* selbständige Aktivierung bei Ausfall der zentralen
Beleuchtungsanlage
* Aktivierung beim Betätigen der Nottaste, Brandalarm
und Chlorgasalarm in Dauerschaltung
* 2 Stromkreise, sodass mindestens jede zweite Lampe
aktiviert ist
* Fluchttüren in Fluchtrichtung öffnend herstellen!
Vergiftungen durch Chlorgas Chlor- und Chlordioxidanlagen müssen den Vorschriften der ÖNORM M 5879 Teil 1 Teil 2 bzw. Teil 4 entsprechen.
mangelnde Belüftung
des Chlorgas(lager)raums
* ausreichende Zuluftödffnungen
* mechanische Entlüftungsanlage unmittelbar über dem
Fußboden
mangelnde sicherheitstechnische Ausstattung des Chlorgas(lager)raums * vollautomatische Brauseanlage beim Auftreten von
Chlorgas (Chlorgaswarngerät) -Niederschlag des Gases!
* Aktivierung der Brause auch mit Handabsperrventil
neben der Zugangstüre
* Durchflusswächter für Wasser mit Signalvorrichtung:
bei Ausbleiben des Wasserstromes muss das
Zuströmen des Chlorgases unterbrochen werden!
* Chlorgaswarngeräte (redundant) in Fußbodennähe
maximal 30 cm über dem Boden!
* Notduscheinrichtungen mit Betätigungsventil
fehlende Sicherung der Gasflaschen Chlorgasflaschen sind gegen Umfallen mittels Ketten oder Schellen zu sichern!
Transport der Chlorgasflaschen mittels Flaschenkarren,
Flaschen sind auch am Flaschenkarren mit Kette oder Schelle zu sichern!
falsche Aufbewahrung der Gasflaschen * keine Lagerung von Gasflaschen im Technikraum
* keine Lagerung von Chlorgasflaschen im Freien
* Lagerung voller und leerer Chlorgasflaschen
ausschließlich im abgetrennten Lagerraum!
fehlende Überprüfung der Chlorgas- bzw. Ozonanlage * Prüfung der gasführenden Leitungen vor Inbetriebnahme
* wiederkehrende Prüfung der chlorgasführenden
Leitungen mindestens 1-mal jährlich von Fachmann
* Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit
* Prüfbuch
mangelhafter Zugang und Fluchtmöglichkeit für Technikräume Türen von außen nur mit Schlüssel zu öffnen!
Notentriegelung von innen jederzeit ohne Schlüssel!
mind. feuerhemmende Ausführung (EI 30)
nicht ausreichende Information des Bedienpersonals über Chlorgasanlage Aushang der Betriebs-, Wartungs- sowie Bedienungs-vorschriften im Technikraum
* übersichtliche Bedienungs- und Wartungsanweisung
* Installationschema der Anlage
nicht ausreichende technische Ausbildung des Bedienpersonals Bedienung der Chlorierungsanlage:
* nur sicherheitstechnisch geschultes Personal:
Seminar "Sicherheitstechnik von Chlorgasanlagen"
* Unterweisung: Gefährlichkeit des Chlorgases als Giftgas
inklusive Spätfolgen
* mind. zwei geschulte Personen
Alleinarbeitsplatz Eine zweite Person muß während des Auswechselns der Chlorgasflaschen anwesend sein!
Notrufmöglichkeit ist nur bei Verwendung von festen Chlorverbindungen ausreichend!
nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung für Chlorgas-Austritt 2 Chlorgasfiltermasken (Vollmaske mit Filtersatz B):
* Auswechseln von Chlorgasflaschen nur mit
umgehängter Chlorgasfiltermaske
* Ersatzfilter muss IMMER vorrätig sein!
* vergaste Räume dürfen nur mit außenluftunabhängigem
Atemschutzgerät (Feuerwehr) betreten werden!
falsche Lagerung von festen Chlorverbindungen Chlorverbindungen in dicht schließenden, unzerbrechlichen Behältern aufbewahren!
Bei Manipulationen Handschuhe und Augenschutz verwenden!
fehlende Überprüfung der Wasserfilter Filterbehälter muss ein Druckbehälter sein:
* Werksdruckprobenbescheinigung:
1,5 facher maximaler Betriebsdruck
* Aushang einer Bedienungsanleitung:
Rückspülung mit Druckluft!
fehlende sicherheitstechnische Überprüfungen der Heinzungsanlage Heizungsanlagen prüfpflichtig gemäß AM-VO:
* Niederdruckgasanlagen ÖVGW-TVR-Gas
* Ölfeuerungsanlagen
* Ausgleichsgefäße als Druckbehälter
nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung bei Dosieranlagen für Wasserchemikalien Schutzbrille, Gummischürze, Gummistiefel und Gummi-handschuhe beim An- und Abschließen von Chemikalienbehältern, bei Wartungsarbeiten:
* Wasserenthärtungsanlage: Ionentauscher
* Regeneration mit Schwefelsäure
* pH-Regulation mit Salzsäure, Natronlauge
* Phosphatlösung als Korrosionsschutz
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