Häckselmaschine für Holz
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Jugendliche: gemäß § 8 (1) KJBG-VO
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß § 4 (1) u. (2) MSchG, z.B. regelm. Heben von Lasten über 5 kg, Arbeiten überwiegend im Stehen
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46
- EN 388, 397, 458, 1731
Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M 069 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: "Grundlagen der Lärmbekämpfung"
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Durch wegfliegende Teile |
* Kopf- und Gesichtsschutz verwenden |
Durch scharfe Splitter, Dornen |
* Schutzhandschuhe verwenden |
Hineinstürzen in den Befülltrichter |
Befüllöffnung mittels Geländer sichern |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Gehörschädigender Lärm |
* Gehörschutz konsequent und richtig tragen |