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Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Kleinlader und Minibagger

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 9 KJBG
- Jugendliche: gemäß § 9 KJBG;
- Schwangere und stillende Mütter
ausgenommen: Bescheid AI, Jugendl. mit Lenkerberechtigung, Jugendl. mit Lernfahrausweis, unter Aufsicht, Ladehilfen mit KfZ fest verbunden, unter Aufsicht, nach Vollend. d. 2. Lj.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
Führerschein, Fahrbewilligung (§ 33 AM-VO)
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
erforderlichenfalls Gehörschutz, festes Schuhwerk
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß §23 AM-VO; KFG
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- §§ 23, 52, 53 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- EN 458
- CD-Rom "Bauevaluierung - ÖBEV" der AUVA und der Bundesinnung Baugewerbe

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M250 der Allgmeinen Unfallversicherungsanstalt: "Erdbaumaschinen"
- Fahrausweis HUB 11 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Kippgefahr * Unterweisung
* Sicherheitsabstand von Böschung
Unbefugter Transport von Personen * Unterweisung
Beim Auffahren auf LKW-Laderampen * Unterweisung
* Tragfähige Laderampen
Unbefugte Inbetriebnahme * Schlüssel abziehen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Durch verkehrswidriges Verhalten * Unterweisung
* Gültigkeit der Sraßenvekehrsordnung (StVO)
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