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Handhebelschere, Schlagschere

Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schnittfeste Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 109(3) - Übergangsrecht für Arbeitsmittel
- §§ 29-37 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
- § 28 Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (für alte Maschinen)
- Merkblatt ZH1/641 der Berufsgenossenschaft (zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 499, 50939 Köln)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Ausladung des Handhebels *Aufstellung: heruntergeklappter Handhebel darf nicht in andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege ragen
Herabfallender Handhebel bzw. dadurch niedergehendes Oberwerkzeug * Selbsttätige Feststellvorrichtung
* Mit Gegengewicht ausbalancieren
Zugriff zur Schnittstelle * Abdeckung durch Schutzleiste oder Niederhalter
Quetschgefahr durch falsch eingestellten Niederhalter * Abstand zwischen Niederhalter und Werkstück minimieren
* Unterweisung richtige Einstellung und Handhabung

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Schnittverletzungen am Werkstück * Schnittfeste Handschuhe
* Unterweisung in der Handhabung
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