bei Instandhaltungsarbeiten |
* Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von eigens geschultem Personal durchgeführt werden * Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten. * eigene Unterweisung erstellen * bei verketten Anlagen ist die Förderanlage Zu.- und Abtransport entsprechend abzusichern. |
Angerissene Sägebandblätter |
* Sägeblätter austauschen |
Schnittwiderstand zu groß |
* Band schärfen bzw. wechseln |
Schnittverletzungen z. B. beim wechseln der Sägebandblätter |
* Beim Sägeblattwechsel schnittfeste Handschuhe benutzen. |
Durch nicht funktionierende bzw. fehlende Zutrittssicherung z, B, Unterboden für den Antrieb der Säge, Förderanlage.. |
* Zutrittssicherung montieren bzw. vor jeder Inbetriebnahme auf Funktion prüfen. Bei defekten darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden und die Defekte müssen unverzüglich dem Vorgensetzen gemeldet werden * die elektro- mechanische Verrieglung der Zutrittssicherung darf erst, nach dem alle gefahrbringenden Bewegungen stillstehen den Zutritt freigeben |
durch Eingriff-, Quetsch- und Einzugstellen (z. B. Förderanlage, Antriebsriemen...) |
* Bei Einzug. - und Eingriffstellen sind Schutzabdeckungen zu montieren (siehe Arbeitsmittelverordnung § 42, § 43, § 44 ) |
Arbeitskleidung einziehen |
* eng anliegende Kleidung und Sicherheitsschuhe verwenden * keine Uhren und Ringe bei der Arbeit tragen |
Quetschen durch Herabsinken der Druckwalzen, |
* Sicherung gegen Herabsinken der Druckwalzen, z.B. Sicherungsbolzen |
Brandgefahr |
* regelmäßige Reinigung * frühzeitiges entfernen des Sägemehls und Staubes * die Kühlrippen und der Lüfter der Antriebe müssen frei von Ablagerungen sein * Feuerlöscher bereitstellen * Sägebandblätter rechtzeitig tauschen |
durch schadhafte Hydraulikleitungen |
* beschädigte Schlauchleitungen tauschen
(Hydraulik-Schlauchleitungen Empfehlung: Laut "BGR237 Hydraulik-Schlauchleitungen" sind Hydraulik-Schlauchleitungen bei normaler Anforderungen alle 12 Monate, bei erhöhter Anforderungen 6 Monate nachweislich zu prüfen. Weiters sind Hydraulik-Schlauchleitungen bei normaler Anforderungen alle 6 Jahre (Betriebsdauer einschließlich max. 2 Jahre Lagerzeit), bei erhöhter Anforderungen alle 2 Jahre (Betriebsdauer) aus auszutauschen. Die Prüf- und Austauschintervalle der Hydraulikschlauchleitungen müssen durch den Hersteller angegeben werden. Wenn die Schlauchleitungen beschädigt sind oder schwitzen sind die Leitungen ebenfalls zu erneuern.) |
Sturz- und Fallgefahr |
* Bodenöffnungen, Schächte usw. müssen immer mit einer unverrückbaren ausreichen stabilen Abdeckung abgedeckt sein. * für Sauberkeit sorgen (herumliegende Holzstücke... immer gleich entsorgen) * Stolperstellen vermeiden (Kabel, Luftschläuche...) * Stolperstellen wie Stufen usw. sind gut sichtbar zu kennzeichnen (Signalfarbe schwarz/gelb oder Lichtleisten usw.) |
Gefährdung von anderen Personen |
* Umwehrung des Spannwagenfahrbereiches gegen unbeabsichtigten Zutritt * Zutrittsöffnung im einsehbaren Bereich des Anlagenführers mit elektrisch verriegelter Zugangstür * Stirnseitige Verkleidung des Einwurfbereiches * Anlagenführer anweisen, bei allen Fahr-Bewegungen des Gatterspannwagens sowie beim Betätigen des Stammeinlegers darauf zu achten, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden. |
Lärm |
* Tür vom der Bedienkabine nach Möglichkeit immer geschlossen halten (Lärmmessung in der Kabine durchführen) * Gehörschutz tragen |