Hebebühne (4-Säulen)
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen wenn Gefahren d. geeeignete Maßnahmen beseitigt (2-Handschaltung od. Lichschranke),
stationäre, hydraulische Hebebühn
- Jugendliche: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen: nach Vollend. d. 17. Lj., bei Störungsbeseitigung, Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- u. Reinigungsarb., wenn keine Gefahr besteht
- Schwangere und stillende Mütter: keine schwere und stehende Arbeit
ausgenommen: Bescheid AI
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß §§ 7 und 8 AM-VO
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- § 20 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Arbeiten im KFZ bei angehobenem Fahrzeug |
* Leiter verwenden * Absturzsicherung vorsehen * Regelmäßige Unterweisung |
Bruch einer Gewindemutter |
* Ausschalter betätigen |
Absenken der Bühne |
* Sicherungen verwenden * Regelmäßige Unterweisung |
Fahrzeug rollt von der Bühne |
* Abrollsicherung vorsehen |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Lärm durch Endloskette |
* Kapselung |