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Knochenkreissäge, stationär

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: ausgenommen ab 16 Jahren, zweite Hälfte der Lehrzeit/ unter Aufsicht
- Jugendliche: ausgenommen wenn die typischen Unfallgefahren beseitigt sind
- Schwangere und stillende Mütter

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? JA
evtl. Lärmuntersuchung
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Gehörschutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
eventuell Lärmbereich
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung, insbes. §§ 15, 25, 41 - 46
- Merkblatt M 500 (Kreissägen) der AUVA
- Merkblatt M 900 (Sicherheit in Fleischereien) der AUVA

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Schnittgefahr * Der jeweils nicht benützte Teil des Sägeblattes muss verdeckt sein
* Schneidestelle durch schwenkbare Andrückvorrichtung verdecken (muss selbsttätig in die Schutzstellung herunterfallen)
* Auflagetisch
* Sägemehllade nur bei Stillstand der Maschine herausziehen
Ungünstige Aufstellung der Maschine * Maschine nicht im Verkehrsweg aufstellen
* Blickrichtung zur Wand bzw. eigener Raum
* Maschine standsicher aufstellen
Gefahren bei Reinigungs- u. Wartungsarbeiten
Schnittgefahr
Elektrogefahr
* Maschine vom Stromnetz trennen
* Reinigungsvorschriften befolgen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Gehörschädigender Lärm * Gehörschutz konsequent und richtig tragen
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