Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)
Die Grundevaluierung ist archiviert und steht noch bis 31.12.2023 zur Verfügung! Inhalte werden nicht mehr aktualisiert – bitte nutzen sie die Musterevaluierung!

Zimmerservice und Reinigung im Gastgewerbe

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahren durch gefährliche Reinigungsmittel * Angaben der Sicherheitsdatenblätter und der Etiketten beachten
* Gebrauchsanweisungen einhalten
* beim Umfüllen gegebenenfalls Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen, Dosierpumpen verwenden
* Nur in ordnungsgemäß beschriftete Gebinde umfüllen
* Bei der Anwendung gegebenenfalls geeignete Schutzhandschuhe und bei Spritzgefahr (z.B. Über-Kopf-Arbeiten, Fensterreinigung) auch Schutzbrillen verwenden
* Separate Evaluierung zu den im Betrieb verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erstellen und beachten
Gesundheitsgefahren durch Falschanwendung in Unkenntnis der Sicherheitskennzeichen *Unterweisung über die Bedeutung von Sicherheitshinweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen
Mögliche Gefahren durch Schimmel oder Schädlingsbefall * Schimmelbefall sofort melden und nur fachgerecht entfernen unter Beachtung der Gebrauchsanleitungen für die eingesetzten Fungizide
* Schädlingsbefall (z.B. Bettwanzen, Kakerlaken, Mäuse) darf nur von dazu befugten Personen bekämpft werden und ist sofort dem/der Vorgesetzten zu melden
Gefahr im Evakuierungsfall durch verstellte Fluchtwege, fehlende Fluchtwegkennzeichnung * Fluchtwege immer freihalten
* Fehlende oder schadhafte Kennzeichen dem/der Vorgesetzten bzw. Evakuierungsbeauftragten melden
* Unterweisung für den Evakuierungsfall
* Jährliche Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen (vorgeschrieben bei entsprechenden Alarmanlagen)
* Benennung von Evakuierungsbeauftragten
Haltungsfehler durch übermäßiges Strecken und Bücken beim Betten machen und der Regalbetreuung * Nach Möglichkeit von beiden Seiten arbeiten bzw. Matratzen seitlich hochstellen
* Doppelbetten zum Auseinanderziehen verwenden.
* Kollegen/-in hinzuziehen
Sturz- und Fallgefahren * Kabel nie über Verkehrswege legen
* Defekte Bodenbeläge sofort melden
* Keine Pantoffeln usw. tragen; nur geschlossenes rutschhemmendes Schuhwerk verwenden
* Benutzung der Handläufe bei Treppengängen
* Als Aufstiegshilfen nur genormte und geprüfte Leitern bzw. Aufstiegshilfen verwenden.
* Aufstiegshilfen und Leitern immer vor Benutzung augenscheinlich auf offensichtliche Mängel prüfen
* Zum Reinigen von Fenstern möglichst auf Leitern verzichten und z.B. langstangige Hilfsmittel verwenden.
* Bei Fassaden- und Fensterreinigungsarbeiten Absturzgefahren beachten und gegebenenfalls geeignete Absturzsicherungen verwenden.
* Feuchte Böden trockenwischen oder zumindest kennzeichnen (z.B. gelber Bodensteher mit Piktogramm "Achtung Rutschgefahr")
Gefahren durch falsches Heben und Tragen * schwere Sachen zu Zweit nehmen
* Transporthilfen verwenden, Regale richtig bestücken (z.B. schwerere Materialien unten)
* Schulung richtiges Heben und Tragen (AUVA-Merkblatt M025)
Gefahren durch defekte Geräte oder Betriebsanlagen * Defekte an Geräten kenntlich machen und sofort der/dem Vorgesetzten melden
Gefahren durch ungenügende Beleuchtung in der Waschküche * Mindestbeleuchtungsstärke 300 Lux (Kontrolle und Ausbessern 750 Lux)
* nur kurzfristige Tätigkeiten ohne freie Sicht nach Außen, ansonsten müssen 10% der Bodenfläche für die freie Sicht nach Außen (freie Fensterfläche)vorgesehen werden (§ 25 AStV)
Brandgefahr durch ölverschmutzte Laken * Kontrolle auf Ölverschmutzungen, insbesondere beim Beladen des Trockners.
* Schulung im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen.
Stolpergefahr durch unsachgemäß abgestellte Materialien, Kabel oder Bodenschwellen * Verkehrswege frei halten, Kabel so verlegen dass keine Stolpergefahr besteht
* Beseitigung (wo möglich) oder zumindest Kennzeichnung von Bodenschwellen.
Stoßgefahr an Decken- oder Wandvorsprüngen oder vorstehendes Material in Lagerbereichen Beseitigung der Gefahren oder wo nicht möglich zumindest Anbringen einer Kennzeichnung
Gefahren durch Akku-betriebene Geräte während und kurz nach Ladevorgängen * Lithium-Ionen-Akkus niemals unbeaufsichtigt laden
* Für Ladevorgange von Blei-Säure- oder Blei-Gel-Akkus sind Explosionsschutzdokumente zu erstellen und die Angaben darin zu beachten.
* Bereichskennzeichnung von Batterieladestationen
* Erstellen von Betriebsanweisungen für Ladevorgänge
Gefahren durch den Betrieb kraftbetriebener rotierender oder pendelnder Reinigungsmaschinen (z.B. Bodenreinigungsmaschinen) * Betriebsanweisungen erstellen und beachten
* Auf Einzugsgefahren (Quetsch-Klemmstellen) achten
* Bei Kabel-gebundenem Betrieb niemals das Kabel um Hals oder Schulter hängen oder über lose Kabel fahren - Einzugs und Strangulationsgefahr!
* Maschinen auf offensichtliche Mängel (z.B. fehlende oder beschädigte Schutzabweiser) vor dem Gebrauch prüfen.
* Selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrersitz) dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Fahrerlaubnis des Besitzers und entsprechend der erfolgten Unterweisung über dieses Arbeitsmittel bedient werden.
Gefahren durch Hitze und heiße Dämpfe * auf heiße Oberflächen und mögliche Dampfaustrittsstellen achten
* Niemals kochend heißes Wasser umfüllen oder transportieren.
Gefahr der Kontamination von Kleidung durch gefährliche Arbeitsstoffe * Gegebenenfalls Schutzkleidung tragen
* Schutzkleidung stets von der Alltagskleidung getrennt aufbewahren
* Kontaminierte Kleidung sofort fachgerecht dekontaminieren (z.B. Desinfizieren vor weiteren Reinigungsschritten) oder wechseln.
* Hygieneanweisungen beachten
Gefahr der Kontamination von Speisen, Geschirr, Besteck durch gefährliche Arbeitsstoffe * In Bereichen in den gefährliche Arbeitsstoffe verwendet oder gelagert werden dürfen Lebensmittel weder transportiert noch verzehrt oder gelagert werden.
* Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen niemals in für Lebensmittel vorgesehenen Gebinden abgefüllt werden.
* Kennzeichnung der betreffenden Bereiche mit dem Piktogramm "Essen und Trinken verboten"
Belästigung durch Kundschaft oder Kollegen/-innen *Innerbetriebliche Verhaltensregeln formulieren, z.B. Ruhe bewahren
* Bei Uneinsichtigkeit/Weiterbestand des Problems Arbeit unterbrechen und den Vorfall umgehend dem/der Vorgesetzten gegebenenfalls über die Sicherheitsvertrauensperson melden.
Gefahren bei der Müllbeseitigung * Müllsäcke nicht umfüllen (nur mit dem Ensorgungssack).
* Geeignete Schutzhandschuhe verwenden.
* Auf spitze und schneidende Gegenstände achten
* Müllpressen dürfen nur nach spezieller Einweisung und unter Beachtung der Betriebsanleitung bedient werden.
Verkeilen von Brandschutztüren, Gefahr des Brandüberschlags * Brandschutztüren (z.B. zu Treppenhäusern)dürfen nicht verkeilt oder außer Funktion gesetzt werden.
* Gegebenenfalls können Türen z.B. mit Elektromagnethalterungen ausgestattet und mit einer Brandmeldezentrale gekoppelt werden.
Weitere Brandgefahren * Schulung der Belegschaft über Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen
* Beachtung der Prüfvorschriften zum Brandschutz
* Beachtung der Prüfvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
* Kennzeichnung und umgehende Beseitigung von Mängeln an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
* Entfernung von Brandlasten aus Fluchtwegbereichen und Technikräumen.
* Bereithaltung geeigneter Feuerlöscher an gut zugänglichen und gut einsehbaren Stellen.
* Kennzeichnung der Feuerlöscher jeweils mit dem entsprechenden nachleuchtendem Piktogramm.
* Jährliche Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen (vorgeschrieben bei entsprechenden Alarmanlagen)
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB