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Brecher

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen im Brechereinlauf bzw.
bei Instandhaltungsarbeiten z. B durch schwere Teile (Schlagleisten, Brechwerkzeuge...)
* Den Bereich der Material- aufgabe und des - abtransports während des laufenden Betriebes nicht betreten.
• Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern; Nachlauf beachten
• sichere Standplätze und Zugänge schaffen
• bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen
• Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung sichern, insbesondere
– Schwungrad des Brechers
– Rotor des Schlagleistenbrechers
– Verschleißplatten, Brechbacken
– Brecherhaube gegen Zuschlagen sichern.
– Bei der Störungsbeseitigung an Prallbrechern muss der Rotor formschlüssig gegen Bewegung gesichert werden.
– usw.
• Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten sind vorzuhalten
• Für die Beseitigung von Verstopfungen „Klemmern“, verursacht durch z. B. zu große
Materialstücke, ist eine feste Installation eines Hydraulikhammers direkt über dem Brechereinlauf erforderlich
– Benutzung von Brechstangen, Keilen an Seilen oder Stangen ist verboten, da hierbei ein hohes Risiko schwerer Verletzungen besteht
• Verstellbare Brechspalte erleichtert die Beseitigung von Klemmern und Stopfern.
Klemmen, Quetschen, Fangen an beweglichen Maschinenteilen,
z. B. Förderbänder, -rinnen, Rotornachlauf, oder beim Eingriff in das Fördergut
* Bei Einzug. - und Eingriffstellen (z. B. Antriebsräder, Umlenkrollen usw.) sind Schutzabdeckungen zu montieren bzw. zu vergrößern. (siehe auch Arbeitsmittelverordnung § 42, § 43, § 44)
* Abnehmbare Abdeckungen sind elektrisch abzusichern
Herausschleudern von Material aus dem Brechereinlauf z. B.
Bewehrungseisen, Baureststoffe..
* am Brechereinlauf Splitterschutz, z. B. Kettenvorhang, Abdeckungen soweit möglich... anbringen
* Schutzhelm tragen
herabfallende Steine bei Materialaufgabe * während der Beschickung darf sich niemand im Gefahrenbereich der Aufgabestelle befinden
* Gefahrenbereich kennzeichnen
hohe Belastung an den Maschinen
durch Lärm, Staub, Vibrationen, Witterungseinflüsse und Dieselmotorabgase
* Brecher mit Kabine: Schwingungen dürfen nicht auf die Kabine übertragen werden, Brechereinlauf muss von der Kabine einsehbar sein, alle Stellteile müssen sich innerhalb der Kabine befinden, klimatisierte Kabine mit Staub- und Lärmschutz
* Wetterschicht einführen, UV-Schutz, mindesten FFP2 Staubmaske, Gehörschutz, Schutzhelm
usw.
Schnitt- und Stichverletzungen durch scharfkantige Materialien * Schutzhandschuhe (Stich- und Schnittfeste) tragen
* Werkzeuge verwenden
Gefahrstoffe, z. B. teerhaltiger Straßenaufbruch, kontaminierter
Bauschutt, Mikroorganismen
* Atemschutzmaske mindesten FFP 2
* eventuell Schadstoffmessung durchführen z. B. bei Verdacht auf Asbest, Überschreitung der Staubgrenzen
* unter Umständen sind Einrichtungen zur Staubabsaugung und Staubniederschlagung notwendig zur Einhaltung der Staubgrenzwerte erforderlich (am Einlauf der Vorbrecher
haben sich Bedüsungen mit Wasser zur Staubreduzierung bewährt)
Belastungen durch monotone Arbeitsabläufe, Heben, Tragen und
Zwangshaltung
* Schulung richtiges Heben und Tragen
* wenn möglich Hilfemittel verwenden
* siehe auch AUVA- Merkblatt M025 Heben und tragen
Gefährdungen durch Alleinarbeit, Einzelarbeitsplatz * Erste-Hilfe muss gewährleistet sein
Sturzgefahr durch mangelhafte Zugänge * ausreichende Breite (bei Laufbrücken/Treppen mindestens 80 cm)
* frei von Hindernissen (Werkzeuge, Ablagerungen...)
* keine Stolperfallen
* ab 1m Absturzhöhe seitliche Absturzsicherungen herstellen
* Wege rutschsicher gestalten
* wenn nötig für ausreichende Beleuchtung sorgen
* Flucht- und Rettungswege vorsehen
* Zugängen dürfen nicht beschädigt (verformt, gebrochen, Ablagerungen v. Schutt...) sein
fehlende bzw. schadhafte Sicherheitseinrichtungen z. B. Not-Aus, Absturzsicherung beim Brecher... * fehlende Schutzausrüstungen sind nachzurüsten (z. B. Absturzsicherungen, Not-Aus, Reißleine, Geländer...)
* Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Reißleine...) vor jeder Inbetriebnahme auf Funktion prüfen
* vor jeder Inbetriebnahme ist die gesamte Anlage auf offensichtliche Mängel zu prüfen, bei defekten darf die Anlage nicht betrieben werden und ist unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden
fehlende Löscheinrichtungen * geeignete Löschmittel bereitstellen
* Mitarbeiter:in in der richtigen Handhabung der Löschmittel schulen
fehlende Bedienungsanleitung * Bedienungsanleitung besorgen bzw. erstellen und den:der Mitarbeiter:innen zur Kenntnis bringen (Schulung)
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