ALLGEMEIN |
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durch ungeeignete Bedienperson |
• Mindestalter 18 Jahre • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung • Befähigungsnachweis für den jeweiligen Rüstzustand vorhanden • Geräte- und verhaltensbezogen unterwiesen, mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Teleskopstaplers und der Anbaugeräte vertraut • Vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin schriftlich beauftragt |
durch mangelnde Vorbereitung vor dem Einsatz |
• Unterlagen einsehen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle). • Anbaugeräte müssen geprüft und für den Teleskopstapler zugelassen sein. • Arbeitstäglich Sicht- und Funktionsprüfung des Teleskopstaplers und der Anbaugeräte durchführen. • Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Bodens beachten. • Gewicht von Lasten feststellen. • Eindeutige Signale mit dem Anschlag-/Einweisungspersonal vereinbaren. • Fahrweg kontrollieren (Gruben, Böschungen, Kanäle oder Schächte). • Gegenseitige Gefährdungen auf der Baustelle ausschließen und unter Umständen Arbeitsbereiche absperren. • Anbaugeräte dürfen nur beim innerbetrieblichen Transport am Geräteträger verbleiben. |
während des Einsatzes (Fahrbetrieb) |
• Sicherheitsschuhe und, bei Bedarf, Schutzhelm und Warnkleidung tragen. • Teleskopstapler nur auf tragfähigem Untergrund verfahren und abstützen. • Die Bedienperson muss die Fahrbahn und den durchzufahrenden Raum überblicken; sonst muss der Fahrbereich durch Einweisungspersonal gesichert werden. • Während der Fahrt Ausleger nicht anheben. • Bei der Lastaufnahme das Tragfähigkeits-diagramm beachten; beim Ansprechen der Überlastwarneinrichtung nur noch lastmomentsenkende Bewegungen durchführen oder Last absetzen. • Beim Verfahren Last dicht über dem Boden führen, Ausleger so weit wie möglich einziehen. • Pendeln der Last mithilfe kontrollierter, gleichmäßiger Bewegungen vermeiden. • Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich (unter der Last, unter dem Ausleger oder im Fahrbereich) aufhalten,sonst ist der Betrieb zu unterbrechen. |
während des Einsatzes (Anbaugeräte) |
• Anbaugeräte nur nach den Vorgaben des Herstellers verwenden. • Beim Wechsel von Anbaugeräten mit Schnellwechseleinrichtung die Verriegelung überprüfen. |
während des Einsatzes (Umgebung) |
• Auf ausreichenden Abstand zu elektrischen Freileitungen achten (mindestens 5 m bei unbekannter Spannung). • Auf ausreichenden Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben achten: – bis 12 t Gesamtgewicht > 1 m – über 12 t Gesamtgewicht > 2 m • Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung einhalten. • Bei Gewitter und höheren Windgeschwindigkeiten (siehe Bedienungsanleitung) ist der Betrieb einzustellen. |
nach dem Einsatz |
• Bei Arbeitsende Ausleger einfahren und absenken, Last absetzen. • Feststellbremse anziehen und Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern (Schlüssel abziehen). • Darauf achten, dass Verkehrswege freigehalten sind. • Nicht vom Fahrzeug abspringen! |
BETRIEB MIT GABELZINKEN |
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durch falsche Belastung der Gabelzinken |
• Auf gleichmäßige Belastung der Gabelzinken achten und Gabelzinkenabstand der Last anpassen. • Lasten nicht direkt an die Gabelzinken hängen. Falls erforderlich geeignete Anbaugeräte (Lasthaken, Winde, etc.) verwenden. |
BETRIEB MIT ARBEITSBÜHNE |
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Absturzgefahr bei Verwendung der Arbeitsbühne |
• Arbeitsbühne nur bei Teleskopstaplertypen verwenden, die gemäß der zugehörigen Arbeitsbühnen-Betriebsanleitung zugelassen sind. Der Teleskopstapler muss für den Hubarbeitsbühnenbetrieb vorgesehen sein (siehe Teleskopstapler-Betriebsanleitung). • Bedienung darf nur aus der Arbeitsbühne möglich sein. Die Steuerung des Teleskopauslegers und des Fahrwerks vom Fahrplatz aus muss verriegelt sein. • Befestigung der Arbeitsbühne am Teleskopstapler kontrollieren. Auf Funktion der Notablasseinrichtung achten. • PSA gegen Absturz, geeignet für Hubarbeitsbühnen, tragen (Gefahr des Peitscheneffektes). Hinweis: Die Verwendung nicht-integrierter Arbeitsbühnen (auf Gabelzinken montiert) ist unzulässig. |
BETRIEB MIT LASTHAKEN/WINDE |
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durch herunterfallende Lasten |
• Nur Lasthaken mit Hakensicherung verwenden. • Haken und Hakenausleger nicht überlasten, Tragfähigkeitsdiagramm beachten. • Bei Auslegern mit Winde muss ein Hubnotendschalter vorhanden sein. |