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Mühle - Arbeitsstätte (gesamt)

Die Arbeitsstätte Mühle ist sehr gefahrenreich. Vor allem das Arbeiten an erhöhten Standorten, die extreme Staubbelastung, herabfallendes, abrutschendes, umfallendes, oder wegrollendes Lagergut, die schwere Zugänglichkeit von einigen Maschinenteilen für die Wartung, die Verletzungsgefahr durch Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Ketten-, Zahn-, Speichen-, Schnecken- und Schwungrädern, scharfe Handwerkzeuge, Stolperstellen oder rutschiger Fußboden sind gefährlich. Aber auch ganz besonders wichtig ist der Brandschutz (Feuerlöscher, Notausgänge...) und die Vermeidung von Lärmbelastung. Explosionsgefahr da brennbare Stäube

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Keine Notbeleuchtung * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes
* Installation einer Notbeleuchtung
Absturz von erhöhten Standplätzen (> 1m) wie: Podeste, Zwischendecken * Geländer oder Brüstungen anbringen: Fußleisten vorsehen, wenn Absturz von mehr als 2 m
Ausgang, Notausgänge durch Lagerungen verstellt * Ordnung halten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlende Kennzeichnung für Notausgänge * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes
* Beschilderung durchführen
Zu schmale Haupt- od. Nebenverkehrswege * Ordnung halten
* Eventuell Markierungen
Nicht gekennzeichnete Stufen auf Haupt- oder Nebenverkehrswegen * Hinweis vorsehen
* Markierung
Keine brandbeständige Stiege im Betriebsgebäude * Stiege austauschen
Stiege nicht gefahrlos begehbar (Absturzgefahr) * Unterweisung der Arbeitnehmer: auf Steilheit hinweisen, geeignetes Schuhwerk, mit Kette sichern
Überschreiten der zulässigen Belastung von Lagerflächen * Prüfen der Tragfähigkeit
* Beschilderung und entsprechende Unterweisung der Arbeitnehmer
Herabfallendes, abrutschendes, umfallendes, oder wegrollendes Lagergut * Einhaltung der Lagerordnung
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Gestapeltes Lagergut * Einhaltung der Lagerordnung
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Falsches Stapeln von Säcken * Einhaltung der Lagerordnung
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlende Hinweise auf Rauchverbot u. Verwendung von offenem Feuer und Licht * Beschilderung, Hinweis
* Unterweisung des Arbeitnehmers
Reparaturschweiß-, Schneide-, Löt- und Aufwärmarbeiten sowie sonstige funkenbildende Arbeiten in gefährdeten Räumen/Orten * Hinweistafel
* Freigabe von Heißarbeiten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlende Feuerlöschmittel, -geräte, -anlagen * Prüfung und Komplettierung
Fehlende Kennzeichnung der Orte für Feuerlöscher * Deutlich und dauerhaft kennzeichnen
Nicht betriebsbereite Feuerlöschgeräte * Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre durchführen
Nicht leicht erreichbare Feuerlöschgeräte * Ordnung halten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlende Brandschutzordnung, fehlender Brandschutzplan * Erstellung
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Defekte Blitzschutzanlagen * Überprüfung
Fehlende Kenntnis für Erste Hilfeleistung * Ausbildung von Ersthelfern
* Bereitstellung ausreichender Verbandskästen
Sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen * Für ausreichende Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sorgen
Berührung infolge fehlerhafter bzw. beschädigter E-Anlage * Wartungsplan erstellen und einhalten
Brandgefahr durch defekte E-Anlage * Wiederkehrende Wartung und Prüfung
Fehlende Schutzvorrichtungen * Gefahrenstelle mittels Schutzvorrichtung sichern
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Schwere Zugänglichkeit zu Betriebsmitteln, die der Wartung bedürfen oder der Wartung dienen, wie: Lager, Schmiereinrichtungen oder ähnliche Teile, Bedienungseinrichtungen * Ordnung halten
* Bei Neuaufstellung auf gute Zugänglichkeit achten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Zufallen von Deckeln und Verschlüssen * Unbeabsichtigtes Zufallen durch Halteeinrichtungen verhindern
Fehlende Angaben von bestimmten notwendigen Daten, insbesondere von zulässigen Grenzwerten wie: Stromart, Spannung, Schutzart, Drehrichtung, Drehzahl, Druck. * Erforderliche Daten deutlich erkennbar und in dauerhafter Weise angeben
* Eventuell Schilder anbringen
Fehlende Bedienungsanleitung, Wartungsvorschriften * Bedienungsanleitung besorgen oder erstellen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Quetsch- und Scherstellen durch falsche Aufstellung * Richtige Aufstellung
* Wenn nicht anders möglich, Quetsch- und Scherstelle absichern
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlende Schutzabstände * Erforderliche Sicherheitsabstände durch Anbringen von Schutzgittern, Umwehrungen und dgl. einhalten
Fehlende Verkleidung oder Verdeckung bei: Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Ketten-, Zahn-, Speichen-, Schnecken- und Schwungrädern, Friktionsscheiben oder anderen Kraft-übertragungseinrichtungen * Fehlende Verdeckung und Verkleidung sofort anbringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Abnehmbar ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen * Diese dürfen sich nur mit einem Werkzeug öffnen lassen
* Beweglich ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen dürfen sich nur öffnen lassen, wenn die Maschine ausgeschaltet ist.
* Das Einschalten bei geöffneter Verkleidung oder Verdeckung darf nicht möglich sein
Quetsch- und Scherstellen an Arbeitsmitteln * Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen
Einzugstellen von bewegten Teilen * Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen
Vorstehende Teile an Arbeitsmittel * Verkleidungen oder Verdeckungen anbringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Vorstehende Wellenenden * Verkleidung anbringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Bewegungsbahnen von Gegen- und Schwunggewichten * Verkleidung, Verdeckung oder Umwehrung anbringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Absturz von Bedienungsstiegen, festverlegte Leitern, Steigeisen und sonstige Einrichtungen zum Erreichen von Standplätzen * Kontrolle der fachgerechten Herstellung und der Verwendung
* Unfallsicherer Belag der Standfläche
* Auf Standfestigkeit und Kippsicherheit achten
* Wenn erforderlich, gegen Absturz sichern
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Schadhafte Handwerkzeuge * Handwerkzeuge in ordnungsgemäßem und handhabungssicherem Zustand erhalten, Kontrolle
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Scharfe Schneiden oder Spitzen an Handwerkzeugen * Nach Gebrauch mit Schneid- od. Spitzenschutz versehen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Fehlender Arbeitssitz * Geeignete Arbeitssitze zur Verfügung stellen oder in der Nähe Sitze bereitstellen
Einschalten von Betriebseinrichtungen, mechanischen Einrichtungen und Betriebsmitteln * Vor dem Einschalten ist darauf zu achten, dass durch das Ingangsetzen der Einrichtung keine Personen gefährdet werden
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Automatischer Anlauf von Betriebseinrichtungen, mechanische Einrichtungen und Betriebsmitteln * Schild "Achtung selbsttätiger Anlauf" anbringen
Bewegte Teile von Arbeitsmitteln * In oder zwischen bewegte Teile darf mit den Händen nicht gegriffen werden.
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Stolperstellen am Fußboden * Ordnung halten
Unebener Fußboden * Boden ausbessern
Glatter, rutschiger Fußboden * Geeignetes Schuhwerk verwenden, reinigen
Entnahme von Proben * Aus in Gang befindlichen Betriebseinrichtungen nur an den dafür vorgesehenen Stellen Proben entnehmen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten * Betriebseinrichtungen, sonstige mechanische Einrichtungen und Betriebsmittel ausschalten und deren Stillstand gegebenenfalls abwarten.
* Ein vorzeitiges, unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten muß durch geeignete Maßnahmen verhindert sein.
* Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen, die abgenommen oder unwirksam gemacht werden mußten, müssen nach Beendigung der Arbeiten, jedenfalls vor dem Ingangsetzen der Einrichtungen wieder angebracht oder wirksam sein.
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an in Gang befindlichen Arbeitsmitteln * Notwendige Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten festlegen und den Betroffenen bekanntgeben
* Nur geeignete Arbeitnehmer mit den notwendigen Fachkenntnissen und Berufserfahrungen heranziehen
* Anwendung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist zu überwachen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Arbeitsvorgänge, wenn Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise abgenommen oder außer Wirksamkeit gesetzt sind * Nur über Weisung des Arbeitgebers oder dessen Beauftragten zulässig
* Vor Arbeitsbeginn haben diese für für andere geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Schmieren bewegter Teile von Arbeitsmitteln * Hiezu besondere Vorrichtungen benützen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Arbeiten unter beweglichen oder angehobenen Arbeitsmitteln oder Teilen derselben * Diese Einrichtungen müssen in geeigneter Weise gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Auflegen und Abwerfen von Riemen und Seilen von Hand * Nur bei Stillstand oder langsamem Gang, ansonsten
sind geeignete Vorrichtungen zu verwenden
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Reinigen, Harzen oder Fetten von Riemen * Nur am ablaufenden Trum und bei langsamem Gang vornehmen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Ungeeignete Ersatzteile * Nur Originalersatzteile oder solche, die diesen entsprechen, verwenden
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Heben, Tragen oder Bewegen von schweren Lasten * Nach Möglichkeit Betriebsmittel, wie Fördereinrichtungen oder Transportmittel, Gurte, Seile oder Traghaken verwenden
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Händischer Transport von schweren Lasten über Stiegen * Nur mittels Betriebsmittel, wie Seile, Keile, Böcke bewegen, die ein Abrollen oder Abgleiten verhindern
* Arbeitnehmer dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Ladevorrichtungen, wie Gleitschienen, Gleitpfosten oder Ladebrücken * Tragfähigkeit überprüfen
* Gegen Abrutschen, unzulässiges Durchbiegen, unbeabsichtigtes Verschieben und Umkanten sichern
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Explosionsgefahr durch brennbare Stäube (Mehl) Ex-Dokument erstellen, Ex-Zonen festlegen, technische Maßnahmen treffen div. Erlässe zu Ex-Schutz beachten

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Schwebstoffe (Mehlstaub) * Eventuell messen
* Entstehung möglichst vermeiden
Einwirkung von Lärm * Nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen treffen
* Lärmmessung
* PSA
* Unterweisung der Arbeitnehmer
* Untersuchung
* Lärmzonen kennzeichnen
* Zutrittsbeschränkung
Leicht brennbare Abfälle, Rückstände, Holzwolle, Sägespäne, loses Papier und dergleichen * Ordnung halten
* Brennbare Stoffe sofort entsorgen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Geöffnete oder entfernte schalldämpfende Abdeckungen * Während des Betriebes diese geschlossen halten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Entwicklung von Mehlstaub * Austreten aus der Anlage möglichst verhindern, undichte Deckel abdichten, gründliche Reinigung (Trockensauger)
* Unterweisung der Arbeitnehmer
* Ex-Dokument erstellen
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