Keine Notbeleuchtung |
* Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Installation einer Notbeleuchtung |
Absturz von erhöhten Standplätzen (> 1m) wie: Podeste, Zwischendecken |
* Geländer oder Brüstungen anbringen: Fußleisten vorsehen, wenn Absturz von mehr als 2 m |
Ausgang, Notausgänge durch Lagerungen verstellt |
* Ordnung halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlende Kennzeichnung für Notausgänge |
* Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Beschilderung durchführen |
Zu schmale Haupt- od. Nebenverkehrswege |
* Ordnung halten * Eventuell Markierungen |
Nicht gekennzeichnete Stufen auf Haupt- oder Nebenverkehrswegen |
* Hinweis vorsehen * Markierung |
Keine brandbeständige Stiege im Betriebsgebäude |
* Stiege austauschen |
Stiege nicht gefahrlos begehbar (Absturzgefahr) |
* Unterweisung der Arbeitnehmer: auf Steilheit hinweisen, geeignetes Schuhwerk, mit Kette sichern |
Überschreiten der zulässigen Belastung von Lagerflächen |
* Prüfen der Tragfähigkeit * Beschilderung und entsprechende Unterweisung der Arbeitnehmer |
Herabfallendes, abrutschendes, umfallendes, oder wegrollendes Lagergut |
* Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Gestapeltes Lagergut |
* Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Falsches Stapeln von Säcken |
* Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlende Hinweise auf Rauchverbot u. Verwendung von offenem Feuer und Licht |
* Beschilderung, Hinweis * Unterweisung des Arbeitnehmers |
Reparaturschweiß-, Schneide-, Löt- und Aufwärmarbeiten sowie sonstige funkenbildende Arbeiten in gefährdeten Räumen/Orten |
* Hinweistafel * Freigabe von Heißarbeiten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlende Feuerlöschmittel, -geräte, -anlagen |
* Prüfung und Komplettierung |
Fehlende Kennzeichnung der Orte für Feuerlöscher |
* Deutlich und dauerhaft kennzeichnen |
Nicht betriebsbereite Feuerlöschgeräte |
* Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre durchführen |
Nicht leicht erreichbare Feuerlöschgeräte |
* Ordnung halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlende Brandschutzordnung, fehlender Brandschutzplan |
* Erstellung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Defekte Blitzschutzanlagen |
* Überprüfung |
Fehlende Kenntnis für Erste Hilfeleistung |
* Ausbildung von Ersthelfern * Bereitstellung ausreichender Verbandskästen |
Sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen |
* Für ausreichende Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sorgen |
Berührung infolge fehlerhafter bzw. beschädigter E-Anlage |
* Wartungsplan erstellen und einhalten |
Brandgefahr durch defekte E-Anlage |
* Wiederkehrende Wartung und Prüfung |
Fehlende Schutzvorrichtungen |
* Gefahrenstelle mittels Schutzvorrichtung sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Schwere Zugänglichkeit zu Betriebsmitteln, die der Wartung bedürfen oder der Wartung dienen, wie: Lager, Schmiereinrichtungen oder ähnliche Teile, Bedienungseinrichtungen |
* Ordnung halten * Bei Neuaufstellung auf gute Zugänglichkeit achten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Zufallen von Deckeln und Verschlüssen |
* Unbeabsichtigtes Zufallen durch Halteeinrichtungen verhindern |
Fehlende Angaben von bestimmten notwendigen Daten, insbesondere von zulässigen Grenzwerten wie: Stromart, Spannung, Schutzart, Drehrichtung, Drehzahl, Druck. |
* Erforderliche Daten deutlich erkennbar und in dauerhafter Weise angeben * Eventuell Schilder anbringen |
Fehlende Bedienungsanleitung, Wartungsvorschriften |
* Bedienungsanleitung besorgen oder erstellen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Quetsch- und Scherstellen durch falsche Aufstellung |
* Richtige Aufstellung * Wenn nicht anders möglich, Quetsch- und Scherstelle absichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlende Schutzabstände |
* Erforderliche Sicherheitsabstände durch Anbringen von Schutzgittern, Umwehrungen und dgl. einhalten |
Fehlende Verkleidung oder Verdeckung bei: Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Ketten-, Zahn-, Speichen-, Schnecken- und Schwungrädern, Friktionsscheiben oder anderen Kraft-übertragungseinrichtungen |
* Fehlende Verdeckung und Verkleidung sofort anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Abnehmbar ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen |
* Diese dürfen sich nur mit einem Werkzeug öffnen lassen * Beweglich ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen dürfen sich nur öffnen lassen, wenn die Maschine ausgeschaltet ist. * Das Einschalten bei geöffneter Verkleidung oder Verdeckung darf nicht möglich sein |
Quetsch- und Scherstellen an Arbeitsmitteln |
* Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen |
Einzugstellen von bewegten Teilen |
* Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen |
Vorstehende Teile an Arbeitsmittel |
* Verkleidungen oder Verdeckungen anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Vorstehende Wellenenden |
* Verkleidung anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Bewegungsbahnen von Gegen- und Schwunggewichten |
* Verkleidung, Verdeckung oder Umwehrung anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Absturz von Bedienungsstiegen, festverlegte Leitern, Steigeisen und sonstige Einrichtungen zum Erreichen von Standplätzen |
* Kontrolle der fachgerechten Herstellung und der Verwendung * Unfallsicherer Belag der Standfläche * Auf Standfestigkeit und Kippsicherheit achten * Wenn erforderlich, gegen Absturz sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Schadhafte Handwerkzeuge |
* Handwerkzeuge in ordnungsgemäßem und handhabungssicherem Zustand erhalten, Kontrolle * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Scharfe Schneiden oder Spitzen an Handwerkzeugen |
* Nach Gebrauch mit Schneid- od. Spitzenschutz versehen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Fehlender Arbeitssitz |
* Geeignete Arbeitssitze zur Verfügung stellen oder in der Nähe Sitze bereitstellen |
Einschalten von Betriebseinrichtungen, mechanischen Einrichtungen und Betriebsmitteln |
* Vor dem Einschalten ist darauf zu achten, dass durch das Ingangsetzen der Einrichtung keine Personen gefährdet werden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Automatischer Anlauf von Betriebseinrichtungen, mechanische Einrichtungen und Betriebsmitteln |
* Schild "Achtung selbsttätiger Anlauf" anbringen |
Bewegte Teile von Arbeitsmitteln |
* In oder zwischen bewegte Teile darf mit den Händen nicht gegriffen werden. * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Stolperstellen am Fußboden |
* Ordnung halten |
Unebener Fußboden |
* Boden ausbessern |
Glatter, rutschiger Fußboden |
* Geeignetes Schuhwerk verwenden, reinigen |
Entnahme von Proben |
* Aus in Gang befindlichen Betriebseinrichtungen nur an den dafür vorgesehenen Stellen Proben entnehmen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten |
* Betriebseinrichtungen, sonstige mechanische Einrichtungen und Betriebsmittel ausschalten und deren Stillstand gegebenenfalls abwarten. * Ein vorzeitiges, unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten muß durch geeignete Maßnahmen verhindert sein. * Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen, die abgenommen oder unwirksam gemacht werden mußten, müssen nach Beendigung der Arbeiten, jedenfalls vor dem Ingangsetzen der Einrichtungen wieder angebracht oder wirksam sein. * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an in Gang befindlichen Arbeitsmitteln |
* Notwendige Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten festlegen und den Betroffenen bekanntgeben * Nur geeignete Arbeitnehmer mit den notwendigen Fachkenntnissen und Berufserfahrungen heranziehen * Anwendung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist zu überwachen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Arbeitsvorgänge, wenn Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise abgenommen oder außer Wirksamkeit gesetzt sind |
* Nur über Weisung des Arbeitgebers oder dessen Beauftragten zulässig * Vor Arbeitsbeginn haben diese für für andere geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Schmieren bewegter Teile von Arbeitsmitteln |
* Hiezu besondere Vorrichtungen benützen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Arbeiten unter beweglichen oder angehobenen Arbeitsmitteln oder Teilen derselben |
* Diese Einrichtungen müssen in geeigneter Weise gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Auflegen und Abwerfen von Riemen und Seilen von Hand |
* Nur bei Stillstand oder langsamem Gang, ansonsten sind geeignete Vorrichtungen zu verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Reinigen, Harzen oder Fetten von Riemen |
* Nur am ablaufenden Trum und bei langsamem Gang vornehmen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Ungeeignete Ersatzteile |
* Nur Originalersatzteile oder solche, die diesen entsprechen, verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Heben, Tragen oder Bewegen von schweren Lasten |
* Nach Möglichkeit Betriebsmittel, wie Fördereinrichtungen oder Transportmittel, Gurte, Seile oder Traghaken verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Händischer Transport von schweren Lasten über Stiegen |
* Nur mittels Betriebsmittel, wie Seile, Keile, Böcke bewegen, die ein Abrollen oder Abgleiten verhindern * Arbeitnehmer dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Ladevorrichtungen, wie Gleitschienen, Gleitpfosten oder Ladebrücken |
* Tragfähigkeit überprüfen * Gegen Abrutschen, unzulässiges Durchbiegen, unbeabsichtigtes Verschieben und Umkanten sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Explosionsgefahr durch brennbare Stäube (Mehl) |
Ex-Dokument erstellen, Ex-Zonen festlegen, technische Maßnahmen treffen div. Erlässe zu Ex-Schutz beachten |