Lager (allgemein)
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß MSchG § 4 *), je nach Tätigkeit; z.B. beim regelmäßigen Heben von Lasten über 5 kg, oder bei besonderer Belastung durch Hitze. Überdies müssen Ruhemöglichkeiten vorgesehen werden.
- Weitere Beschäftigungsverbote - auch für Jugendliche - können durch die Art der Lagereinrichtung, die gelagerten Stoffe u.ä. im Einzelfall notwendig sein.
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
z.B. zum Führen von Staplern und Kränen
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Sicherheitsschuhe (bei Lasten, für Arbeit mit Hubwagen)
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Abstellflächen, Verkehrswege
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
je nach Lagergut
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsstättenverordnung (AStV), insbes. §§ 2 und 10
- ÖNORM B 4900, ÖNORM B 4901, ÖNORM B 4902
- Merkblatt M 025 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: "Heben und Tragen"
- Merkblätter M 841.1 "Stapler mit Fahrersitz" und M841.2 "Stapler deichselgeführt" der AUVA (siehe auch eigene Grundevaluierung(en) "Stapler")
Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Statischer Nachweis für Lagerregale und Lagerflächen
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Manuelle Handhabung von Lasten |
* Zum händischen Ein- und Auslagern günstige Höhe zwischen 0,5 m und Brusthöhe wählen * Transport- und Hebehilfsmittel verwenden * Unterweisung im richtigen Heben und Tragen * Siehe eigene Grundevaluierung: "Manuelle Handhabung von Lasten" |
Transportmittel (Hubwagen, Stapler, Kran) in ungenügendem Zustand |
* Sichtkontrolle vor jeder Inbetriebnahme * Überprüfung mind. 1x jährl. durch Fachkundigen * Siehe eigene Grundevaluierungen für Stapler, Kran |
Kollision mit Stapler, Flurförderzeug u.ä. |
* Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger nach Möglichkeit trennen * Nötigenfalls Verkehrsspiegel montieren * Nötigenfalls optische und /oder akutstische Warnsignale |
Zulässige Belastung von Regalen und Lagerflächen überschritten |
* Prüfen der Tragfähigkeit (ggf. Nachweis erbringen) * Zulässige Belastung deutlich erkennbar und dauerhaft anschreiben * Lagerordnung einhalten, wenn nötig neue Lagerordnung |
Beschädigte Lagereinrichtungen |
* Regale und Lagereinrichtungen mit Anfahrschutz gegen Beschädigung schützen * Beschädigungen sofort melden und reparieren lassen * Schadhafte Lagereinrichtungen dürfen nicht benützt werden |
Herabfallendes, abrutschendes, umfallendes oder wegrollendes Lagergut |
* Lagerordnung und Lagervorschriften einhalten * Maximale Stapelhöhe nicht überschreiten * Lagergut gegen Herabfallen, Abrutschen etc. sichern (z.B. Paletten mit Schrumpf- oder Wickelfolie u.ä.) * Netze oder Trennwände an der Rückseite/Seite der Regale anbringen * Material nicht über Regalvorderkante herausragen lassen |
Abrollen von Reifen und Lagergut |
* Material umlegen * Leisten montieren (Abrollsicherung) |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Absturzgefahr, ungenügende Aufstiegshilfen |
* Aufstiegshilfen (genormte Leiter,...) in ausreichender Menge beschaffen * Rampenkanten kennzeichnen und sichern |
Stolpern, Stürzen |
* Lagerordnung einhalten * Stolperstellen beseitigen |
Verblasste oder verwaschene Bodenmarkierung |
* Bodenmarkierungen (Abstellflächen, Verkehrswege) zeitgerecht erneuern |
Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen |
* Siehe Merkblatt der AUVA M330 "Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen" * Siehe eigene Grundevaluierung "Chemikalienlager" |