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Knet- und Mischmaschine (Lebensmittel)

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: erlaubt ist Beschäftigung ab 2. Lehrjahr unter Aufsicht
- Jugendliche: Beschäftigung nur gestattet, wenn die typischen Unfallgefahren beseitigt sind
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß MSchG § 4 (z.B. Arbeit überwiegend im Stehen)

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
eventuell Einmal-Atemschutzmasken
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, 3. Abschnitt
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung III. Abschnitt
- Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung § 34 (für alte Maschinen)
- Maschinen-Sicherheitsverordnung für neue Maschinen (ab 1.1.1995)
- Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl.Nr. 527/81 u. Änderungen lt. BGBl. II Nr. 173/97
- EN 453 - Nahrungsmittelmaschinen - Teigknetmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen
- Merkblatt M 130 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: Bäckerasthma
- ZH 1/40 Merkblatt der Deutschen Berufsgenossenschaften
- Einmal-Atemschutzmasken (EN 149 FFP 2S od. EN 149 SL)

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
-Merkblatt M 130 der AUVA: "Bäckerasthma"

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Rotierende Knetwerkzeuge * Zugriff zu den Gefahrenstellen im Bottich durch feste oder bewegliche (mit dem Antrieb gekoppelte) Schutzeinrichtung verhindern
Öffnen bzw. Schließen des Deckels (Schutzeinrichtungen) * Mit dem Antrieb verriegelter Schaltrahmen (am Deckel angebracht)
Reinigung * Maschine vom Stromnetz trennen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Mehstaubentwicklung * Absaugung
*Staubarm mittels Leinenschlauch befüllen
* PSA - Einmal-Atemschutzmaske mit Schutzstufe P2
Zehenverletzungen * Sicherheitsschuhe (Sicherheitssandalen)
Ätzende oder reizende Reinigungsmittel * Anwendungsvorschriften entsprechend der Sicherheitsdatenblätter befolgen
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